Rentenpolitik: Gesetzliche versus kapitalgedeckte Altersvorsorge

Im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode sind noch weitere Entscheidungen offen, nämlich die Neuordnung der Betriebsrente, die Schaffung einer Lebensleistungsrente und die Angleichung der Renten zwischen Ost und West.

Was eine künftige gemeinschaftliche Konzeption der Großen Koalition angeht, herrscht ein schwer überschaubares Tohuwabohu.

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Während Gabriel und Seehofer den großen Wurf durch eine Konzentration auf das staatliche Umlageverfahren anstreben, muss die CDU erst ihre Linie in der Diskussion zwischen Wirtschaftsrat und den Sozialausschüssen der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft harmonisieren.

Ihr Rentenexperte Jens Spahn hält dann auch nichts von den „alarmistischen Positionen“ Seehofers und Gabriels, warnt vor Schnellschüssen. Er plädiert für einen Dreiklang, nämlich die gesetzliche Basis für die meisten Menschen zu stabilisieren und gleichzeitig berufliche und private Vorsorge attraktiver zu machen.

Konsens bei Betriebsrenten

Aktuell auf der politischen Agenda steht die Neuordnung der betrieblichen Altersversorgung.

Konsens gibt es bei den Koalitionären, dass diesem Weg der Vorsorge mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, haben doch nur 60 Prozent der Arbeitnehmer Anspruch auf diese Leistung, die vor allem in Kleinbetrieben mit weniger als 20 Beschäftigten kaum verbreitet ist.

Zwar sind die Positionen der Union und der SPD, die ein „Sozialpartnermodell“ will, noch weit auseinander, aber im Ergebnis wird man sich zeitnah einigen.

Die Union will Arbeitgeber dazu verpflichten, jedem Arbeitnehmer per Arbeitsvertrag ein Angebot für Betriebsrenten zu unterbreiten. Wer nicht mit von der Partie sein will, muss das ausdrücklich erklären.

Seite vier: Mit „sanftem Zwang“ zu heilsamen Ergebnissen

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