Run-Off-Plattformen: Verkauf von Lebensversicherungen gewinnt an Bedeutung

Der Verkauf von Lebensversicherungsverträgen an Finanzinvestoren muss nach Einschätzung von Verbraucherschützern nicht zwangsläufig negativ für die Kunden sein.

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Grundsätzlich müssten bei jeder Übertragung die Belange der Versicherten gewahrt sein und es müsse gewährleistet sein, dass Verpflichtungen aus den Versicherungen dauerhaft erfüllbar seien, erklärte die Finanzaufsicht Bafin.

„Per se würde ich den Verkauf nicht verteufeln wollen. Es kommt immer auf den Einzelfall an“, sagte Versicherungsexperte Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) der Deutschen Presse-Agentur.

Immer mehr Versicherer bieten angesichts der Niedrigzinsen keine klassischen Lebensversicherungen mehr an, führen bestehende Verträge aber weiter. Andere verkaufen sie an Firmen, die Altbestände übernehmen und verwalten – sogenannte Run-Off-Plattformen.

Verkauf führt laut Gatschke nicht zu überdurchschnittlich sinkenden Renditen

Die Finanzaufsicht muss die Übernahme genehmigen. „Dabei gilt der Grundsatz: Weder der aufnehmende Bestand noch der abzugebende Bestand dürfen schlechter gestellt werden“, sagt Gatschke. Der Verkauf der Policen führt nach seinen Erkenntnissen nicht zwangsläufig zu überdurchschnittlich sinkenden Renditen.

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„Die Käufer brauchen im Gegensatz zu klassischen Versicherungsunternehmen keinen Vertrieb, sie stehen nicht im Wettbewerb und müssen keine neuen Produkte entwickeln“, sagt Gatschke. Entsprechend geringer seien ihre Kosten. Inwieweit die Kostenvorteile durch die Renditewünsche der Investoren aufgehoben würden, hänge vom Einzelfall ab. „In der Vergangenheit waren es oft angelsächsische Investoren, die auf Renditen von bis zu 20 Prozent hofften“.

Bafin begleitet Abwicklungsplattformen kritisch

Nach Angaben der Finanzaufsicht Bafin sind Bestandsübertragungen als solche nicht neu, das Thema Run-Off-Plattformen habe in letzter Zeit aber an Bedeutung gewonnen. „Die Bafin ist sich bewusst, dass bei einer Übertragung auf eine Abwicklungsplattform im Vergleich zu einer Übertragung auf andere Versicherungsunternehmen spezifische Risiken auftreten können“, erklärte die Behörde. Sie begleite diese daher besonders kritisch. Grundsätzlich müssten bei jeder Übertragung die Belange der Versicherten gewahrt sein und es müsse gewährleistet sein, dass Verpflichtungen aus den Versicherungen dauerhaft erfüllbar seien. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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