Ersatzkassen gegen Versandhandelsverbot mit Verschreibungsarzneien

Die Ersatzkassen lehnen das von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) geplante Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ab.

Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des VDEK

Den Versandhandel komplett zu verbieten, gehe an der Versorgungsrealität vorbei, erklärte die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (VDEK), Ulrike Elsner, am Mittwoch in Berlin. Zwar betrage der Versandhandel weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes der Apotheken mit rezeptpflichtigen Arzneien. Aber für die Versicherten könne die Online-Apotheke „eine gute Versorgungsalternative“ sein.

Der VDEK schlage daher ein Modell vor, das mit dem Europarecht konform gehe, aber auch wirtschaftliche Anreize für Patienten und Krankenkassen berücksichtige. Demnach sollten künftig Krankenkassen mit den Versandapotheken Preisnachlässe vereinbaren können. Die Einsparungen durch Boni oder Rabatte könnten dann den Beitragszahlern insgesamt zugute kommen.

Rückkehr zur paritätischen Finanzierung gefordert

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) schränkt die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente den grenzüberschreitenden freien Warenverkehr ein und verstößt damit gegen EU-Recht. Gröhe plant nun, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu verbieten.

Der Krankenkassen-Verband verlangte eine Rückkehr zu paritätischen Finanzierung der Gesundheitskosten durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es sei auf Dauer nicht hinnehmbar, dass allein die Arbeitnehmer die steigenden Kosten im Gesundheitswesen über Zusatzbeiträge tragen müssten, erklärte der VDEK-Vorsitzende Uwe Klemens. Die paritätische Finanzierung werde ein Thema im Bundestagswahlkampf 2017 sein. (dpa-AFX)

Foto: VDEK

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