Geförderte Altersvorsorge: Mehr Transparenz mit PIA?

Der Gesetzgeber hat zu Beginn des Jahres die Produktinformationsblätter (PIB) eingeführt. Ziel der Informationsblätter ist eine bessere Verständlichkeit. Der erste Entwurf kann leider noch nicht komplett überzeugen.

Gastbeitrag von Peter Schneider, Morgen & Morgen

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„Fraglich ist, ob das Modell geeignet ist, die langen Laufzeiten eines Lebensversicherungsvertrags abzubilden.“

Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) übernimmt im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen die Chancen-Risiko-Klassifizierung der geförderten Altersvorsorgeprodukte.

Transparenz vergeblich gesucht

Der Kunde soll zusammen mit seinem Berater in die Lage versetzt werden, jedes Produkt sowohl verstehen als auch vergleichen zu können. Die Produktanbieter sind also seit dem 1. Januar 2017 gesetzlich verpflichtet, potenziellen Kunden das auf sie persönlich zugeschnittene PIB auszugeben. Die damit erhoffte Transparenz sucht man aktuell jedoch vergeblich.

Die Chance-Risiko-Klassen bieten einen groben Überblick über Ertragspotenzial und das damit verbundene Risiko des Tarifs mit der gerechneten Laufzeit. Fraglich ist allerdings, ob das Modell geeignet ist, die langen Laufzeiten eines Lebensversicherungsvertrags abzubilden. Da PIA auf aktuellen Marktwerten basiert, wird hier jährlich eine Abänderung vorgenommen.

Interpretationsspielräume schmälern Vergleichbarkeit

Für die Berechnung der Effektivkosten ist ein Standardverfahren durch PIA vorgeschrieben. Doch leider bietet das Verfahren Interpretationsspielräume, die eine Vergleichbarkeit deutlich reduzieren.

Die Fondskosten können in verschiedenen Berechnungsvarianten evaluiert werden. Bei höheren Fondskosten sprechen wir von einem Unterschied von circa 0,1 Prozent, die die Effektivkosten voneinander abweichen können – abhängig von den Fondskosten, der angenommenen Wertentwicklung und der angewandten Berechnungsmethodik.

Seite zwei: Unterschiedsbetrag reduziert Rendite

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