Unternehmer und Selbstständige auf Notfallplan ansprechen

Wer als Unternehmer und Selbständiger tätig ist, trägt eine hohe Verantwortung – für sein Unternehmen, seine Mitarbeiter und nicht zuletzt für die eigene Familie und sich selbst. Im alltäglichen Geschäftsbetrieb rückt ein wichtiges Thema häufig in den Hintergrund: Was geschieht eigentlich im Fall eines plötzlichen Unfalls, einer schweren Krankheit oder gar im Todesfall? Gastbeitrag vom Kai Göttker, Monuta

Kai Göttker: Liegt im Notfall keine Unternehmervollmacht mit Notfallmaßnahmen für den eigenen Betrieb vor, muss sich der Kunde bewusstmachen, dass in dieser Zeit ein vom Gericht bestellter Betreuer alle organisatorischen und finanziellen Entscheidungen für das Geschäft trifft.
Kai Göttker: „Liegt im Notfall keine Unternehmervollmacht mit Notfallmaßnahmen für den eigenen Betrieb vor, muss sich der Kunde bewusstmachen, dass in dieser Zeit ein vom Gericht bestellter Betreuer alle organisatorischen und finanziellen Entscheidungen für das Geschäft trifft.“

Hat der Unternehmer und Selbstständige für diesen Fall ausreichende Vorsorgemaßnahmen getroffen? Und gibt es vielleicht sogar einen Plan für die Notfallvorsorge? Im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeberatung sollten Makler insbesondere den mittelständischen Unternehmern und Selbstständigen in ihrem Kundenstamm diese Frage stellen.

Für die Beratung dazu haben die Monuta Versicherungen mit ihren Kooperationspartnern, der Rechtsanwaltskanzlei Arnold, der Gesellschaft für Vorsorgeverfügungen und dem Deutschen Demografie Forum, einen speziell auf den Bedarf mittelständischer Unternehmer und Selbstständiger abgestimmten Notfall-Leitfaden entwickelt, der genau diese Vorsorgelücke schließt.

Mithilfe des Beratungs- und Vertriebstools können Makler ihre unternehmerisch tätigen Kunden Schritt für Schritt zu einer umfassenden organisatorischen, rechtlichen sowie finanziellen Vorsorge beraten.

Der Leitfaden ist im Übrigen auch für unternehmerisch tätige Makler eine Hilfestellung bei der Absicherung ihres Betriebes und der eigenen Familie.

Seite zwei: Rechtliche, organisatorische und finanzielle Absicherung

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