Der neue Swiss Life Vitalschutz – weil Grundfähigkeiten schützenswert sind

Swiss Life, Komplettanbieterin in der Arbeitskraftabsicherung, hat ihr mehrfach prämiertes Produkt „Swiss Life Vitalschutz“ zur Absicherung von Grundfähigkeiten weiterentwickelt: Seit 1. Juli 2018 ist der Vitalschutz mit drei Tarif-Varianten und mit bis zu 22 Leistungsauslösern am Start. Das Besondere: In allen Leistungspaketen sind möglichst viele Grundfähigkeiten enthalten, die im Alltag der Menschen elementar sind.Damit bietet Swiss Life einen besonders umfangreichen Schutz an, der sich dank zahlreicher attraktiver Zusatzleistungen ganz individuell und flexibel an die Bedürfnisse der Menschen anpassen lässt. Hinzu kommt: Auch die zwei großen Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente bauen das Angebot zur Arbeitskraftabsicherung für ihre Beschäftigten mit MetallRente.Vital und KlinikRente.Vitalschutz aus. Hier wurde Swiss Life für beide Branchenlösungen der Versorgungswerke zur Konsortialführerin ernannt.

 
Quelle: Swiss Life Deutschland

 

Körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Treppensteigen oder Sehen werden von den meisten Menschen als Selbstverständlichkeit wahrgenommen – bis es zu einem Unfall kommt oder eine Krankheit neue Grenzen aufzeigt. „So wichtig diese geistigen und körperlichen Fähigkeiten für das tägliche Leben auch sind, vom Aufstehen bis zum Zubettgehen, so stark wird ihre Bedeutung für einen selbstbestimmten Alltag leider unterschätzt. Darum sichern wir mit unserem Swiss Life Vitalschutz auch genau diese grundlegenden Leistungsauslöser ab“, sagt Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland und dort verantwortlich für die Versicherungsprodukte.

 

Der Versicherte wird bereits bei Verlust von nur einer Grundfähigkeit von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit und Swiss Life zahlt die Grundfähigkeitsrente bis zum Ende der Leistungsdauer bzw. so lange die Beeinträchtigung besteht. „Der wichtige Unterschied zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Leistung beim Vitalschutz fließt selbst dann, wenn man den Beruf noch ausüben kann“, sagt Banerjee. „Damit wird der Swiss Life Vitalschutz auch für diejenigen Menschen besonders interessant, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus verschiedenen Gründen nicht infrage kommt.“

 

Individueller Schutz nach Maß

Der Kunde kann aus drei Tarifvarianten wählen:

  • Der Power-Tarif beinhaltet 18 Leistungsauslöser und sichert alle relevanten Grundfähigkeiten ab. Der Baustein „Psyche“ wird hier nicht mit abgesichert. Der Tarif ist damit für Kunden interessant, die auf diesbezügliche Antragsfragen verzichten möchten.
  • Die Spirit-Variante beinhaltet 20 Leistungsauslöser inklusive zwei psychischen Leistungsauslösern: „Geistige Leistungsfähigkeit“ und „Eigenverantwortliches Handeln“.
  • Den umfangreichsten Schutz bietet die Complete-Variante. Zu den Leistungsauslösern der Spirit-Variante kommen noch „Schizophrenie“ und „Schwere Depression“ hinzu. Somit erhöhen sich die Leistungsauslöser auf insgesamt 22.

 

Die verschiedenen Varianten des Grundfähigkeitsschutzes unterscheiden sich im Umfang der Leistungsauslöser. Quelle: Swiss Life Deutschland

 

Highlight Teilkapitalisierungsmöglichkeit

Als echte Besonderheit bietet der Swiss Life Vitalschutz die Möglichkeit einer Teilkapitalisierung. Damit ist bei Verlust von einer der vier Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs oder Autofahren eine Einmalauszahlung bis zur zwölffachen monatlichen Grundfähigkeitsrente möglich. „Mit diesem Geld lassen sich bedarfsgerechte Umbaumaßnahmen finanzieren, wie zum Beispiel ein Treppenlift im Haus. Im Gegenzug wird die Grundfähigkeitsrente für den Zeitraum der versicherten Leistungsdauer anteilig gekürzt“, erklärt Banerjee.

 

Bewährte und attraktive neue Zusatzleistungen

Daneben bietet Swiss Life sinnvolle Zusatzleistungen, die gemeinsam mit dem Swiss Life Vitalschutz versichert werden können, um die Absicherung genau auf die individuellen Bedürfnisse der Menschen anzupassen.

  • Garantierte Nachversicherung: Bis 20 Jahre vor Vertragsende gibt es viele Möglichkeiten, die monatliche Grundfähigkeitsrente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie zu erhöhen.
  • Dauerhafte Dynamik-Option: Damit behält der Versicherte bis zum 55. Lebensjahr die Möglichkeit, die Grundfähigkeitsabsicherung jährlich im Rahmen einer vorab vereinbarten Dynamik anzupassen.
  • Mobilitätsbaustein „Nutzung des ÖPNV“: Anspruch auf Leistung aus diesem Baustein liegt vor, wenn die versicherte Person aufgrund ihrer motorischen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in die Transportmittel des öffentlichen Nahverkehrs ein- oder auszusteigen.
  • Schwere-Krankheiten-Option: Schwere Krankheiten können das Leben schlagartig verändern. Mit der Schwere-Krankheiten-Option bietet Swiss Life eine einmalige Kapitalleistung in Höhe der 12-, 24-, oder 36-fachen garantierten monatlichen Grundfähigkeitsrente im Falle von zehn schweren Krankheiten: Blindheit, Taubheit, Sprachverlust, Schwere Kopfverletzung/Schädel-Hirn-Trauma, Koma, Querschnittslähmung, Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und Multiple Sklerose.
  • Drei Pflege-Optionen: Die „care“-Option bzw. die „care“-Option plus bieten zusätzliche Rentenleistungen bei Pflegebedürftigkeit. Mit der «care»-Option erhält der Versicherte für den Fall, dass er zum Ablauf des Vertrages pflegebedürftig ist, die vereinbarte Grundfähigkeitsrente auch über das Ende der eigentlichen Leistungsdauer hinaus. Im doppelten Sinne abgesichert ist der Kunde mit der «care»-Option plus. Hier erhält er die doppelte Rentenleistung, wenn er während der Vertragsdauer pflegebedürftig wird. Ist der Versicherte zum Ende der Leistungsdauer weiterhin pflegebedürftig, so wird die einfache Leistung lebenslang weitergezahlt. Die Anschluss-Option garantiert die Möglichkeit, zu bestimmten Terminen, spätestens jedoch zum Ende der Laufzeit, einen eigenständigen Pflegetarif abzuschließen – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung.

 

Konsortialführerschaft: Versorgungswerke schenken Swiss Life erneut das Vertrauen

Zeitgleich zum neuen Swiss Life Vitalschutz bauen auch die zwei großen Versorgungswerke MetallRente und KlinikRente ihr erfolgreiches Angebot zur Arbeitskraftabsicherung weiter aus: Seit Juli 2018 sind sie mit ihren Grundfähigkeitslösungen KlinikRente.Vitalschutz und MetallRente.Vital am Start, um ihren Beschäftigen in risikoreicheren Berufen eine wirkungsvolle Arbeitskraftabsicherung bieten zu können.

Swiss Life ist bei MetallRente und KlinikRente bereits Konsortialführerin für fünf andere Produkte – mit der Konsortialführerschaft bei den Grundfähigkeitslösungen hat Swiss Life damit nun bereits zum siebten Mal das Vertrauen der Versorgungswerke erhalten.

Insgesamt können sich nun allein über die beiden Branchenversorgungswerke über 15 Millionen Beschäftigte umfassend gegen die finanziellen Folgen bei Berufsunfähigkeit oder Verlust einer Grundfähigkeit versichern.

 

Swiss Life als Komplettanbieterin in der Arbeitskraftabsicherung

„Mit unserem neuen Swiss Life Vitalschutz inklusive der beiden Branchenlösungen haben wir unsere Vorreiterrolle im besonders wichtigen Marktsegment der Arbeitskraftabsicherung erneut deutlich ausgebaut“, sagt Banerjee. „Das ist für uns Ansporn, unseren Qualitätsanspruch weiterhin zu erfüllen.“

 

Weitere Informationen: Swiss Life Vitalschutz.

 

Kontakt
Swiss Life Deutschland
Zeppelinstraße 1
85748 Garching b. München
Tel. 089 – 38 109 – 0
Fax 089 – 38 109 – 41 80
[email protected]
www.swisslife.de

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