„Gut gemeint bedeutet noch lange nicht gut umgesetzt“

Cash. sprach mit Thomas Neuleuf, Bereichsleiter Vertrieb der Ideal Versicherungsgruppe, über die private Pflegevorsorge nach Inkrafttreten des PSG II und die Möglichkeit, Pflegezusatzpolicen verstärkt über die betriebliche Krankenversicherung anzubieten.

Die private Vorsorge ist für eine gute Pflegeversorgung unabdingbar. Dies sollte der Gesetzgeber stärker herausstellen und klar benennen.
Thomas Neuleuf: „Die private Vorsorge ist für eine gute Pflegeversorgung unabdingbar. Dies sollte der Gesetzgeber stärker herausstellen und klar benennen.“

Cash.: Herr Neuleuf, die Ablösung der bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade im Rahmen des PSG II ist seit einem Jahr in Kraft. Wie fällt Ihr Fazit aus?

Neuleuf: Obwohl es beachtliche Verbesserungen bei den gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung gibt, insbesondere auch durch die Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, bleibt die Pflege in Deutschland weiter ein Pflegefall. Auch nach der Reform reichen die gesetzlichen Leistungen bei weitem nicht aus und bieten nach wie vor nicht mehr als eine Grundabsicherung.

Welche Wünsche an den Gesetzgeber haben Sie?

Neuleuf: Die private Vorsorge ist für eine gute Pflegeversorgung unabdingbar. Dies sollte der Gesetzgeber stärker herausstellen und klar benennen. In der Altersvorsorge wird dies ja bereits so umgesetzt mit dem „Drei-Säulen-Konzept“ aus gesetzlicher Versorgung, betrieblicher Versorgung und privater Vorsorge.

Sollten Pflegezusatzpolicen verstärkt auch über die betriebliche Krankenversicherung (bKV) angeboten werden? Nach Einschätzung mancher Experten wäre dies ein Ansatz für den Arbeitgeber, weil ein Rahmenvertrag Vorteile gegenüber einer Einzelabsicherung bringen kann, und könnte auch für die bKV einen größeren Schwung mit sich bringen.

Neuleuf: Alles, was die Vorsorge der Bürger im Bereich der Pflege stärkt, ist zunächst wichtig. Gut gemeint bedeutet jedoch noch lange nicht gut umgesetzt, wie man am Beispiel der staatlich geförderten Vorsorge, dem sogenannten „Pflege-Bahr“, sehen kann. Auch dort sollte durch zusätzliche Anreize die Vorsorge gefördert werden. Aber ganz gleich, welche Zusatzvorsorge staatlich gefördert würde, sollte darauf geachtet werden, dass der Staat den Bürgern die Auswahl der Systeme überlässt – Pflege-Krankenversicherung oder Pflege-Rentenversicherung.

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat mehr Gesundheitsvorsorge für pflegende Angehörige gefordert. Dazu müssten die Angehörigen besser beraten werden und den Leistungskatalog der Pflegeversicherung stärker nutzen. Inwieweit bietet die private Vorsorge auch Unterstützung für Pflegende?

Neuleuf: Durch die freie und nicht zweckgebundene Leistung aus der Pflegerente kann das Geld zur individuellen Entlastung der pflegenden Angehörigen eingesetzt werden. Pflegepersonal kann die körperlich schwere Grundversorgung sicherstellen, so dass die Angehörigen von den anstrengenden und belastenden Arbeiten in der Pflege befreit werden. Durch die teilweise oder komplette Übernahme des Eigenanteils schützt die private Pflegevorsorge die finanziellen Rücklagen des Pflegebedürftigen. Hierdurch werden die Angehörigen vor staatlichen Forderungen im Rahmen der „Elternhaftung“ geschützt und eventuell geplante Vermögensüberträge auf die Angehörigen im Rahmen einer späteren Erbschaft können gesichert werden.

Interview: Kim Brodtmann

Foto: Ideal

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