Ordnungspolitische Sünden am Fließband

Die Lebensleistung von Menschen, “die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll künftig honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert“ werden.

Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung beziehungsweise Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug dieser „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung“, die Bezieher dieser Leistung können im Alter im selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin leben.

Nichts dagegen, wenn für arme Alte mehr getan wird, aber das wäre dann eindeutig eine Sache des Steuerzahlers und nicht der gesetzlichen Rentenversicherung, die nicht zum Spielball der gesellschaftspolitischen Reformübungen von Politikern werden darf, auch wenn die Kasse angesichts der Beschäftigungslage und der gut laufenden Konjunktur im Augenblick opulent ausgestattet ist.

Mütterrente kostet 2019 eine Milliarde Euro

Neben einer gründerfreundlich ausgestalteten Altersvorsorgepflicht für Selbständige einigte man sich in der Sondierung auf die sogenannte „Mütterrente II“, ein Herzensanliegen der Christsozialen und ihres Vormanns Seehofer.

Mütter, die ihre Kinder vor 1992 auf die Welt gebracht haben, sollen künftig auch ein drittes Jahr bei der Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen.

Eine Leistung, die – so die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach – für 2019 mit Mehrausgaben von einer Milliarde Euro für die Rentenkasse beziffert werden kann.

Da die Verbesserung von Kindererziehungszeiten eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ ist, fordert Roßbach zu Recht, diese Kosten voll aus Steuermitteln zu finanzieren, denn Rentenpakete mit großer Streuwirkung und milliardenschweren Ausgaben sind durch das Solidarsystem nicht zu rechtfertigen.

Minderheit profitiert von Mütterrente

Folgt man jüngsten Presseberichten unter Hinweis auf Berechnungen der Rentenversicherung kommt das Vorhaben ohnehin nur einem Viertel der Rentnerinnen mit vor 1992 geborenen Kindern zugute.

Insgesamt 9,7 Millionen Rentnerinnen haben Kinder vor 1992 geboren. Davon haben aber nur 2,8 Millionen drei oder mehr vor diesem Jahr geborene Kinder.

Nur sie könnten mit den geplanten Renten von rund 31 Euro pro Kind im Monat rechnen. Die anderen Mütter schauten durch die Röhre, die Wohltat wäre mit einer neuen Gerechtigkeitsdebatte verbunden.

Seite drei: Weltmeister im Verdrängen

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