PRIIPs: Eine neue Runde im Kürzel-K(r)ampf

Die EU-Bürokratie nimmt einmal mehr absurde Züge an. Diesmal geht es um Informationsblätter für Finanzprodukte. Der Löwer-Kommentar

„Die Gleichgültigkeit der EU-Bürokraten gegenüber den Folgen für die Betroffenen macht fassungslos.“Die Europäische Union (EU) ist eine tolle Sache. Seit Jahrzehnten trägt sie wesentlich dazu bei, dass in Europa Wohlstand und Frieden sowie Rechtsstaatlichkeit und Freiheit herrschen. Viele sehen dies derzeit anders, doch die EU hat den Kontinent zusammenwachsen lassen und gemeinsam sind die Mitgliedstaaten viel besser als alleine in der Lage, den gewaltigen Herausforderungen – etwa in Punkto Globalisierung und Migration – erfolgreich zu begegnen.

Das muss vorausgeschickt werden, damit das Folgende nicht falsch verstanden wird. Denn am vergangenen Donnerstag erreichte das Regulierungs-Chaos in Brüssel einen neuerlichen Höhepunkt und erfordert entsprechende Kritik. In Bausch und Bogen lehnte der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) eine Verordnung der Europäischen Kommission ab und forderte Nachbesserungen: Mit 55 Stimmen bei drei Enthaltungen. Gegenstimmen: Keine.

EU-Kommission krachend gescheitert

Damit ist die eine EU-Institution bei der anderen krachend gescheitert – ein absurdes Schauspiel. Vollkommen unverständlich bleibt vor allem, warum die Kommission den ECON nicht schon im Vorfeld einbezogen hat, sondern es vorzog, mit voller Wucht gegen die Wand zu laufen.

Gegenstand des Streits waren die technischen Ausführungsstandards (regulatory technical standards – RTS) zu der EU-Verordnung über Informationsblätter für „verpackte Anlage- und Versicherungsprodukte“ (packaged retail and insurance-based investment products – PRIIPs), die bereits im November 2014 verabschiedet worden ist und Ende 2016 in Kraft treten soll.

Das maximal dreiseitige Informationsblatt zu jedem Produkt heißt demnach künftig „Key Information Document“ (KID) oder übersetzt „Basisinformationsblatt“, was dann wahrscheinlich mit BIB abgekürzt wird. Das BIB ersetzt den in Deutschland bei alternativen Investmentfonds (AIF) vorgeschriebenen Dreiseiter „wesentliche Anlegerinformationen“ (wAI) und wohl auch das „Vermögensanlagen-Informationsblatt“ (VIB) bei Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz (wobei letzteres teilweise noch in der Diskussion ist).

Seite zwei: Kürzel-Salat nicht größte Herausforderung

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