Riester-Reformen besser als neues Standardprodukt

Die Initiative Pro Riester lehnt ein neues Riester-Standard-Produkt als wenig hilfreich ab. Es würde die Produktlandschaft nur unnötig komplexer gestalten und die Verbraucher weiter verunsichern. Effektiver und damit sinnvoller ist es, die Riester-Rente weiter zu entwickeln, bürokratische Hürden zu reduzieren und damit Kosten zu senken.

Joachim Haid: „Ein entschlacktes Modell der Riester-Rente hilft Millionen von Kunden mehr als noch ein neues Produkt am Markt.“

„Den Millionen von Kunden hilft ein entschlacktes Modell der Riester-Rente viel mehr als noch ein neues Produkt am Markt“, sagt Joachim Haid, Mitinitiator der überparteilichen Initiative. „Die dringend notwendige private Altersvorsorge kann so effektiv gestärkt werden und hilft, drohender Altersarmut vorzubeugen.“

„Riester-Rente ist einmaliges Erfolgsmodell“

„Die Riester-Rente ist trotz mancher Kritik ein einmaliges Erfolgsmodell“, ergänzt Dr. Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Versicherungsgruppe die Bayerische. Das Unternehmen unterstützt die Initiative. „Mit Reformen lässt sich dieses Altersvorsorgeprodukt weiterhin attraktiv gestalten.“

Im Einzelnen schlägt die Initiative Pro Riester folgende Maßnahmen vor:

  • Flexibilisierung der Bruttobeitragsgarantie, mindestens aber eine Absenkung auf 80 Prozent.
  • Automatische Investition des Steuervorteils in die Riester-Rente anstatt Auszahlung des Betrags an den Versicherungsnehmer. Dies hätte den Vorteil, dass ein bedeutender Teil der Riester-Förderung nicht Gefahr läuft, für den Konsum verbraucht zu werden, sondern zusätzlich die Rentenansprüche im Alter erhöht.
  • Ausdehnung des Kreises der anspruchsberechtigten Personen auf alle Steuerzahler und damit auch Einbeziehung der Selbstständigen.
  • Indexierung des maximal geförderten Jahresbeitrages von aktuell 2.100 Euro, damit die heutige Kaufkraft trotz Inflationsrate auch in Zukunft gesichert ist.
  • Vereinheitlichung der Kinderzulage für alle Kinder auf 300 Euro pro Jahr – unabhängig vom Geburtsjahr.
  • Vereinfachung des Zulagenprozesses: Das Finanzamt führt bereits die Günstigerprüfung durch und veranlasst direkt die Überweisung der Zulagenförderung.
  • Vereinfachung der Überprüfung des Förderanspruchs: Zur Vermeidung von Rückforderungen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ausgezahlten Zulagen, teils mehrere Jahre nach Auszahlung, ist es notwendig, den Förderanspruch bereits vor Auszahlung zu überprüfen.
  • Vereinfachung des Zertifizierungs- und Klassifizierungsprozesses: Mit der Einführung der Produktinformationsblätter müssen die zertifizierten Tarife jetzt zusätzlich nochmals bei der Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) durch den Klassifizierungsprozess laufen. Wegen der damit stark erhöhten Verfahrensdauer kommen verbraucherfreundliche tarifliche Verbesserungen erst viel später auf den Markt. Außerdem verursachen diese Prozesse unnötige Verwaltungskosten bei den Anbietern.

Foto: Die Bayerische

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