Siege können auch Niederlagen sein

Das Geschäftsmodell des Insuretechs Gonetto treibt Maklern die Zornesröte ins Gesicht. Was sich hinter dem Honorarangebot verbirgt, ist kein klassischer Beratungsansatz. Vielmehr sollten Kunden überzeugt werden, ihre Verträge zu übertragen und dafür im Gegenzug die Provision ausgezahlt bekommen. Ein Boykottgebot der BaFin an Versicherer mit dem Insurtech zusammen zu arbeiten, benachteiligt auch den Berufsstands des Maklers. Die Pradetto-Kolunne

Oliver Pradetto, Blau direkt: „Versicherer haben es vollkommen in der Hand, uns Maklern die Kalkulationsfreiheit zu nehmen.“

Ein Geschäftsmodell, das letztlich Beratung, Betreuung und Vermittlung beiseite schiebt und vorwiegend auf Bestechung hinaus läuft, war sogar der BaFin zu viel. So verbot diese kurzerhand den unter ihrer Aufsicht stehenden Versicherern, mit dem Bensheimer Unternehmen zusammen zu arbeiten. Nun ist das hessische Insurtech beim Versuch gescheitert, dieses Boykottgebot der BaFin per einstweiliger Verfügung zu stoppen.
Man kann es keinem Makler verübeln, wenn er im Stillen Freude darüber empfindet, dass derartig dreiste Abwerbeversuche zumindest vorerst gescheitert sind. Tatsächlich ist die Niederlage von Gonetto eine Niederlage für den Berufsstand des Maklers.

Einerseits ist die Vorgehensweise der Behörde ein Musterbeispiel für Machtmissbrauch. Das Provisionsabgabeverbot wurde bereits einmal vom europäischen Gerichtshof gekippt; die Neuauflage scheint nur wenig rechtssicherer zu sein. Wohl auch deshalb geht die BaFin den Umweg über eine Verordnung an seine Versicherer, diese sollten den unliebsamen Makler – denn letztlich ist auch das Bensheimer insurtechs nichts anderes – nicht bedienen. Eine rechtskonforme Durchsetzung wäre vermutlich schwierig und langwierig geworden. Doch was bedeutet es für die Berufsfreiheit des Maklers, wenn Aufsichts-Behörden unverhohlen ihre Macht nutzen; hintenrum die ihnen unterstellten Unternehmen anweisen, unliebsame dritte Unternehmen, die außerhalb des eigenen Machtbereichs liegen, auszugrenzen? Man kann dies nur als einen bislang beispielloser Machtmissbrauch werten.

Seite zwei: Provisionsabgabeverbot ist Bedrohung für Makler

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