Stuttgarter kalkuliert Risikotarife neu

Die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. hat die Kalkulation ihrer Risikolebensversicherung angepasst. Mit den Neuerungen stuft der Versicherer Risiken bei Neuabschlüssen individueller ein als bisher.

 

„Wir haben weitere Personenmerkmale eingeführt. Dadurch zahlen Kunden mit geringerem Risiko weniger“, sagt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter.

 

„Wir haben weitere Personenmerkmale eingeführt. Dadurch zahlen Kunden mit geringerem Risiko weniger“, sagt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter. Besonders Personen, die lange Nichtraucher sind, sollen von der neuen Kalkulation profitieren. Das gleiche gilt für Eltern von kindergeldberechtigten Kindern.

Langzeit-Nichtraucher profitieren

Der Versicherer unterscheidet nach eigenen Angaben künftig zwischen Kurzzeit-Nichtrauchern und Langzeit-Nichtrauchern. Wenn mindestens ein, aber weniger als zehn Jahren dem Rauchen fern geblieben ist, gehört man zur Gruppe der Kurzzeit-Nichtraucher. Personen, die seit mindestens zehn Jahren nicht mehr rauchen oder noch nie geraucht haben, gelten als Langzeit-Nichtraucher. Ihnen berechnet die Stuttgarter etwa acht Prozent weniger Beitrag als bisher. Kurzzeit-Nichtraucher müssen dagegen mit höheren Kosten rechnen.

Eltern profitieren bei der neuen Kalkulation durch die Einführung eines Tarifbonus von rund drei Prozent. Dabei ist es unerheblich, wie viele Kinder vorhanden sind und ob diese im eigenen Haushalt leben. Einzige Voraussetzung für den Bonus ist deren Kindergeld-Berechtigung.

Darüber hinaus müssen Kunden bei Versicherungssummen bis 400.000 Euro künftig nur noch die Antragsfragen beantworten. Erst bei höheren Summen ist ein ärztliches Zeugnis erforderlich. Bisher mussten Kunden dieses schon ab einer Versicherungssumme von 300.000 Euro einreichen. Klapper: „Das ärztliche Zeugnis bedeutet für viele eine zusätzliche Hürde. Diese haben wir deutlich gesenkt. Damit erleichtern wir vielen Menschen den Zugang zu einer angemessenen Todesfallabsicherung.“ (dr)

Foto: Die Stuttgarter

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