Tippliste zur Fußball-WM 2018: So feiert Deutschland richtig

Heute startet mit dem Spiel Russland gegen Saudi-Arabien die Fußball-Weltmeisterschaft in Russland. Zwar hat die deutsche Fußballnationalmannschaft erst am Sonntag um 17.00 Uhr ihr erstes Spiel, gegen Mexiko. Doch die Vorfreude ist definitiv da.

Ob live vor Ort oder in der Heimat beim Public Viewing, die Stimmung beim aktuellen Weltmeister und seinen Fans dürfte spätestens, wenn der Ball auch bei „Der Mannschaft“ wieder rollt, bestens sein. Doch bei aller Begeisterung sollte auch ein wenig Vorsicht mitfeiern. Welche Versicherung für den Fall der Fälle helfen kann, zeigt eine Tippliste der Gothaer Versicherung.

 

Die Spannung steigt. Wenn ab dem morgigen Donnerstag der Ball bei der WM rollt, wird auch in Deutschland die Spannung steigen. Wer beim Public-Viewing entspannt mitfiebern und -feiern möchte, sollte einige Tipps beherzigen.

 

Ich rutsche beim Public Viewing auf Glasscherben aus. Wer zahlt die Arztkosten?

Die akuten Behandlungskosten zahlt bei einem Unfall in Deutschland die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Der behandelnde Arzt rechnet die Kosten direkt mit der Versicherung ab. „Für mögliche Langzeitfolgen einer Verletzung sollte man zudem eine private Unfallversicherung abschließen.

Sie zahlt dann entweder einen einmaligen Kapitalbetrag oder, je nach Vereinbarung, eine monatliche Rente. Mit letzterer kann man zum Beispiel eine dauerhafte Verdienstminderung ausgleichen“, stellt Gothaer Unfallexperte Ralf Mertke klar.

Thema Alkohol: Sind Fans trotz Alkoholkonsum noch versichert?

Die meisten Versicherungen decken auch Unfälle oder Schäden ab, die unter Alkoholeinfluss entstehen. Ausschlaggebend ist hier allerdings immer das Maß: Gegen ein, zwei Gläser zum Anstoßen hat niemand etwas einzuwenden. Problematischer kann es jedoch bei starker Trunkenheit werden: Im schlimmsten Fall verliert man seinen Versicherungsschutz.

Beim Public Viewing wurden Wertsachen gestohlen

Es kommt darauf an, ob Handy und Co. unter Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung entwendet wurden. Dann gilt das Ganze nämlich als Raub. Wer eine Hausratversicherung besitzt, kann diese in Anspruch nehmen. Anders sieht es aus, wenn man Opfer eines sogenannten Trickdiebstahls wurde. Eine Deckung für diesen Tatbestand bieten nicht alle Versicherungen an – wenn, dann aber oft als Zusatzbaustein zur Hausratversicherung. Auch die Definitionen können unterschiedlich sein.

„Bei der Gothaer fällt unter Trick- und Taschendiebstahl, die sogenannte Ausnutzung eines geschaffenen Überraschungsmoments oder die Anwendung von List, Geschicklichkeit und Schnelligkeit, um Gegenstände zu entwenden“, erklärt Gothaer Expertin Petra Schindler. Zu beachten ist, dass beim Taschendiebstahl nur der Diebstahl von ganzen Taschen, also Handtasche, Rucksack oder ähnliches, versichert ist, aber nicht der Diebstahl von Geldbörsen oder sonstigen Sachen aus Taschen. Generell gilt natürlich: Möglichst wenige Wertsachen und vor allem Bargeld mittragen, Taschen mit Reißverschlüssen benutzen und vor allem immer ein Auge drauf haben.

Das Public Viewing-Veranstaltung fällt „ins Wasser“

Wer selbst ein Public-Viewing-Event durchführt, kann sich mit einer Veranstalterhaftpflichtversicherung und einer Ausfallversicherung absichern. Muss eine Veranstaltung beispielsweise wegen eines Unwetters abgebrochen oder komplett abgesagt werden, schützt eine Veranstaltungsausfallversicherung die Organisatoren vor den finanziellen Folgen und kommt für die Kosten von angemieteten Räumlichkeiten, Essen und Getränken sowie eventuell gebuchten Künstlern auf.

Stolpert ein Besucher während des Events über ein Kabel oder eine nicht ordnungsgemäße Bühne stürzt zusammen und verletzt Teilnehmer, haftet der Veranstalter. „Hier empfiehlt sich dringend eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung“, rät Martin Baumann, Experte der Gothaer für Spezialversicherungen. (dr)

Foto: Shutterstock

 

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