BMF und BaFin in der Kritik: Wird der Provisionsdeckel falsch gespannt?

Das Provisionsmaximum beträgt nach den von der BaFin übermittelten Angaben für angestellten Außendienst 6,61 %, Ausschließlichkeitsvertreter 9,03 %, Mehrfachvermittler 10,76 % und Versicherungsmakler 7,02 %.

In der Begründung des neueren BMF-Entwurfs zum LV-Provisionsdeckel wird erläutert: „Bei Gegenüberstellung der niedrigsten und höchsten in Rechnung gestellten Provisionen schwanken die Provisionen je nach Vertriebsweg zwischen 0,17 % und 10,76 % der Beitragssumme in der Spitze.“

Deutlich höhere Provisionshöhen als üblich

Doch diese BMF-Interpretation der BaFin-Zahlen ist falsch. „Bei den genannten Werten handelt es sich um Werte einzelner Versicherungsunternehmen, die sich (…) als Durchschnittswert der Abschlussprovision für den betreffenden Vertriebsweg ergeben haben“, räumt die BaFin auf Anfrage des Branchendienstes ein.

Wenn es sich bei dem Maximalwert von 10,76 % im Vertriebsweg Mehrfachagenten um den Durchschnittswert gezahlter Provisionen eines Versicherers handelt, zahlt dieser Versicherer also auch über dem Durchschnittswert liegende Vergütungen.

„Provisionshöhen, die weit über dem liegen, was Vermittler üblich erhalten“

„Das sind Provisionshöhen, die weit über dem liegen, was Vermittler für die Beratung und Vermittlung üblicher Altersvorsorgeprodukte und Berufsunfähigkeitsversicherungen erhalten“, weiß Branchenexperte Hausen und erläutert: „Allerdings sind die hohen Durchschnittswerte je Vertriebsweg damit erklärbar, dass diese je einem Versicherer zuzuschreiben sind, der Spezialist für Restschuldversicherungen ist.“

Das BMF bestreitet damit aber nicht, dass ihm in der Version mit Bearbeitungsstand 14.06.2019 die gravierende Fehlinterpretation der Tabellenwerte unterlaufen ist. Veröffentlicht wurde die falsch interpretierte Tabelle zudem in der Antwort der Bundesregierung vom 10.05.2019 (BT-Drucksache 19/10059) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion. Die Antwort erfolgte durch das BMF.

Existenz von Vermittlern ist gefährdet

Da BaFin und BMF auf Anfrage des Düsseldorfer Branchendienstes nun einräumen, dass es sich „bei den genannten Minimal- und Maximalwerten in BT-Drucksache 19/10059 um Werte einzelner Versicherungsunternehmen“ handelt, drängt sich die Frage auf:

Warum wurde auf den Einbezug der Daten zur Restschuldversicherung und die daraus resultierenden Folgen weder im LVRG-Evaluierungsbericht noch dem BMF-Referentenentwurf, noch in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP hingewiesen?

 

Seite 4:  Was dies nun bedeutet

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