Doppelbesteuerung auf Alterseinkünfte verfassungwidrig?

Greift der Staat zu Unrecht bei den Alterseinkünften zu? Nach übereinstimmenden Medienberichten könnte die geltende Regelung zu doppelten Steuerzahlungen auf Alterseinkünfte führen. Schon seit Jahren warnen Experten vor einer drohenden verfassungswidrigen Doppelbesteuerung von Renten.  Jetzt haben diese Stimmen offenbar auch bei einem hochrangigen kompetenten Juristen Gehör gefunden.

Ist die geltende Besteuerung von Alterseinkünften grundgesetzwidrig. Ja, sagt der Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof.

Nach übereinstimmenden Berichten von „Süddeutscher Zeitung“ und „Wirtschaftswoche“ hat Egmont Kulosa, Richter am Bundesfinanzhof (BFH), in einem Gesetzeskommentar die seit 2005 geltende Regelung zur Besteuerung von Alterseinkünften mit dem Grundgesetz für nicht vereinbar erklärt.

„Es bedarf keiner komplizierten mathematischen Übungen, um bei den Angehörigen der heute mittleren Generation, die um das Jahr 2040 in den Rentenbezug eintreten werden, eine Zweifachbesteuerung nachzuweisen“, stellt Kulosa demnach fest.

Für alle Ruheständler, die nach 2015 in Rente gegangen seien oder noch gehen, werde es kritisch. „Spätestens wenn ganze Rentnerkohorten in die doppelte Besteuerung hineinwachsen, wird daher eine gesetzliche Neuregelung erforderlich sein“, wird Kulosa zitiert.

Die Verfassungswidrigkeit sei evident. „Neurentner 2040 können nur 15 Jahre lang Beiträge ohne Beschränkung abziehen“ Laut „Süddeutscher Zeitung“ begründet Kulosa seine Einschätzung damit, dass Neurentner ab dem Jahr 2040 „ihre Rentenbezüge in vollem Umfang (werden) versteuern müssen, können ihre Beiträge aber nur 15 Jahre lang – von 2025 bis 2039, und auch dann nur bis zum Höchstbetrag (…) – ohne prozentuale Beschränkung abziehen“.

Eine Einschätzung, für die sich auch der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland und der im Rheinland ansässige Finanzmathematiker Werner Siepe seit Jahren öffentlich stark machen. Siepe bezifferte das Ausmaß der möglichen Doppelbesteuerung bereits vor Jahren genau: Ein Neurentner des Jahres 2040 müsste gut 83.000 Euro zu viel versteuern, wenn er vorher 40 Jahre lang den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt habe.

Hätte er – wie der sogenannte Standardrentner – 45 Jahre lang durchschnittlich verdient, läge die zu viel versteuerte Rentensumme Siepe zufolge bei 53.571 Euro. Bei 30 Prozent Grenzsteuersatz ergäbe sich eine um 16.000 bis 25.000 Euro zu hohe Steuerlast, errechnete der Finanzexperte. (Quelle: IhreVorsorge)

Foto: Shutterstock

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