DVAG: Gut abgesichert durch die fünfte Jahreszeit

Helau und Alaaf! Während des Karnevals geht es hoch her – manchmal etwas zu hoch. Wo ausgelassen gefeiert wird, steigt auch die Gefahr für Unfälle und Streitigkeiten. Was Jecken jetzt wissen sollten.

Partystimmung am Rhein: Was in der fünften Jahreszeit zu beachten ist

Weiberfasching, Fastnacht, Rosenmontags-umzüge – Karneval steuert auf seinen Höhepunkt zu! Überall im Land treiben es Faschingsliebhaber bunt und fröhlich. Doch was, wenn die Stimmung kippt? Gerade wenn Trubel herrscht und Alkohol im Spiel ist, kann schnell mal ein Missgeschick passieren. Manch einer wird sogar aggressiv. Die Versicherungsexperten der Deutschen Vermögensberatung AG (DVAG) erklären, wann welche Versicherung greift.

Achtung, Kamelle im Anflug!

Im Konfettiregen des Karnevalsumzugs können harmlos geworfene Kamellen wortwörtlich „ins Auge gehen“. In solchen Fällen greift die private Haftpflichtversicherung des Werfers. „Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Schaden nicht vorsätzlich oder unter hohem Alkoholeinfluss entstanden ist“, so die Experten der DVAG. Eine private Haftpflichtversicherung ist generell ratsam. Sie schützt den Versicherten, wenn er eine andere Person oder fremdes Hab und Gut beschädigt. Und im Leben geht eben mancher Schuss daneben.

Vertrauen ist gut, Wegschließen besser

Wer die Party lieber in den eigenen vier Wänden feiert, sollte alle Wertgegenstände gut wegschließen. Hierzu zählen nicht nur der teure Ring und die edle Vase, sondern auch technische Gegenstände wie Tablet oder Kamera. Warum? Weil die Hausratversicherung nur dann zahlt, wenn etwas durch Einbruch oder gegebenenfalls Trickbetrug wegkommt. Sie kommt außerdem für Schäden am gesamten Inventar einer Wohnung auf, die durch Feuer, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel oder Vandalismus infolge eines Einbruchs entstanden sind. Sollte ein Gast die Erdbeerbowle über den schönen Teppich verschütten, ist hingegen dessen Haftpflichtversicherung gefragt.

Was, wenn das Funkenmariechen stürzt?

Auf einem Festwagen voll mit feiernden Piraten, Matrosen oder Indianern ist ein Unfall manchmal schwer zu vermeiden. Stürzt jemand hinunter und trägt dadurch dauerhafte Schäden davon, greift eine private Unfallversicherung. Auch hier gilt jedoch: Wer übermäßig viel Alkohol trinkt, riskiert, den Versicherungsschutz zu verlieren.

Faschingsparty: Eltern haften für ihre Kinder?

Gerade Teenager feiern gerne ausgelassen und werden dabei schnell übermütig. Doch was passiert, wenn dem Nachwuchs etwas zu Bruch geht? „Kein Grund, sich dann auch noch den Kopf zu zerbrechen“, so die DVAG-Experten. „In der Regel sind die Jugendlichen bis zur Beendigung der Ausbildung über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mit abgesichert.“

Kinder unter dem achten Lebensjahr gelten in Deutschland als „deliktunfähig“, das heißt, sie haften nicht für ihre Handlungen. Die Eltern haben allerdings eine Aufsichtspflicht und müssen die Kinder auf der Party angemessen im Auge behalten.

Seite zwei: Wissenswertes rund um den Karneval

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