Grüne Betriebsrente: Der Spurwechsel in der bAV

Doch wie nachhaltig ist die betriebliche Altersvorsorge? Aus regulatorischer Sicht ist die Nachhaltigkeit in der Anlagepolitik der Versicherer kein neues Thema, heißt es von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin.

Schließlich hatten die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) bereits mit Einführung von Solvency II gewisse Erwartungen skizziert. So machen beispielsweise die EIOPA-Leitlinien zur Geschäftsorganisation deutlich, dass es zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht gehört, bei der Kapitalanlage auch das Merkmal Nachhaltigkeit zu berücksichtigen.

Anfang 2019 konkretisierte zudem das Versicherungsaufsichtsgesetz im Hinblick auf die Kapitalanlage, inwieweit sich Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung im ESG-Belangen auseinandersetzen sollen – etwa im Risikomanagement oder im Own Risk Assessment.

Ob und wie diese Einrichtungen ESG-Belange in ihrer Anlagepolitik berücksichtigen, müssen die Unternehmen der Öffentlichkeit, der Aufsicht und den Kunden transparent darlegen. Klingt erst einmal positiv. Auf der anderen Seite sind Pensionskassen und Pensionsfonds in Deutschland nicht verpflichtet, nachhaltige oder sogenannte ESG-Kriterien (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bei der Kapitalanlage zu berücksichtigen.

Das stellte Barthold Kuipers, bAV-Experte bei der EIOPA auf der Herbsttagung der Pensions-Akademie im Frankfurt/Main Mitte September klar. Die Einrichtungen der bAV hätten keine Verpflichtung, sondern lediglich die Option, bei Investitionen ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Doch: Wenn sie es nicht täten, müssten sie dies ihren Versicherten mitteilen.

Jedoch erwartet die EIOPA von den nationalen Aufsichtsbehörden, dass sie die Pensionsfonds und Pensionskassen dazu auffordern, in ihrer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft die Auswirkungen ihrer langfristigen Investitionsentscheidungen und -aktivitäten auf die ESG-Kriterien zu berücksichtigen. Als Einrichtungen, die mit dem sozialen Ziel der Altersvorsorge betraut sind, sollten sie mit gutem Beispiel für verantwortungsbewusstes Handeln vorangehen.

 

Seite 4: Mit grüner bAV auf die Überholspur

1 2 3 4Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments