Grundfähigkeiten-Tarife im Check

AssekuranZoom veröffentlicht eine zweite Tarifstudie zur Grundfähigkeitenversicherung. Die Studie nimmt erneut die Grundfähigkeitenversicherungstarife führender Maklerversicherer unter die Lupe.

Die Grundfähigkeitenversicherung nimmt in der Kundenberatung als alternatives Vorsorgeinstrument zur Arbeitskraftabsicherung einen immer größeren Stellenwert ein. Produktanbieter fokussieren diese Tarifwelt in ihrem Leistungsportfolio, um dem Vertriebspartner alle Produktvarianten für diese Aufgabenstellung aus einer Hand zu bieten. Entstanden ist eine komplexe und heterogene Produktlandschaft, die sich in einigen Fällen intransparent zeigt. Vor diesem Hintergrund fasste AssekuranZoom, das unabhängige Beratungsunternehmen, schon in der ersten Fassung „Grundfähigkeitenversicherung im Fokus – Tarifstudie 05/2019“ den Kriterienkatalog für die vergleichende Bewertung sehr weit.

Durch die Updates der Produktanbieter sowie weitere Produkteinführungen im Markt berücksichtigt die 2. Ausgabe der Tarifstudie nun einen noch detaillierteren Katalog an Leistungsmerkmalen. Insgesamt wurden 11 Tarife führender Maklerversicherer verglichen und bewertet. Wie schon in der ersten Ausgabe wird das Augenmerk auch auf die haftungsrechtliche Relevanz aus Vermittlersicht gelegt. Konsequenterweise erfolgte dabei eine getrennte Betrachtung der Grundtarife sowie der Ergänzungsangebote.

Tarifqualität im Blick

Die Definition von 20 Teilbereichen mit allen relevanten Leistungsvoraussetzungen bildete die Matrix für eine detaillierte Punktevergabe mit der dazugehörigen Gewichtung:

  • Umfang der versicherten Risiken
  • Tarifstrukturen
  • Beurteilungs- und Projektionszeitraum für die Prüfung des bedingungsgemäßen Verlusts einer versicherten Grundfähigkeit
  • Transparenz und Alltagstauglichkeit der Leistungsvoraussetzungen
  • Ergänzende Zusatzoptionen und -tarife
  • Ausbau des Versicherungsschutzes ohne erneute Risikoprüfung

Die volle Punktzahl der 2. Tarifstudie entspricht erneut einem „fiktiven Premium-Enthaftungstarif“. Einem Tarifkonstrukt, das bei allen bewerteten Kriterien aus aktueller Sicht keine Steigerungsmöglichkeit mehr vorsieht. Dieser „Premium-Enthaftungstarif“ ist als Fiktion zu betrachten, da ein Tarif mit dieser vollen Punktzahl in einem sehr hohen Prämiensegment angesiedelt und somit unverkäuflich wäre.

Tarife im Check

Diese Leistungsangebote, gelistet in alphabetischer Reihenfolge, wurden von AssekuranZoom in der 2.Tarifstudie „Grundfähigkeitenversicherung im Fokus – Tarifstudie 10/2019“ einem Tarifcheck unterzogen:

  • Allianz Lebensversicherungs-AG – Tarif KörperSchutzPolice
  • Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG – Tarife Existenz-Plan aktiv/kreativ
  • Canada Life Assurance Europe plc – Tarife Grundfähigkeitsversicherung/Premium Grundfähigkeitenschutz
  • Dortmunder Lebensversicherung AG – Tarife Plan D „Die 9“/„Die 12“/„Die 15“
  • Gothaer Lebensversicherung AG – Tarif Fähigkeitenschutz
  • Nürnberger Lebensversicherung AG – Tarife Grundfähigkeitsversicherung Comfort/Premium
  • Stuttgarter Lebensversicherung a.G. – Tarif Grundfähigkeits-Versicherung Plus
  • Swiss Life AG – Tarife Vitalschutz Power/Spirit/Complete
  • Volkswohl Bund Lebensversicherung a.G. – Tarife SKV(+)
  • WWK Lebensversicherung a.G. – Tarif Selbstständige Grundfähigkeitsversicherung
  • Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG – Tarif Grundfähigkeitenversicherung

Weitreichende Unterschiede

Bereits im Segment der hierarchischen Tarifstrukturen zeigen sich, wie schon in der 1. Fassung der Studie, beratungsrelevante Unterschiede, die vor allem für Versicherungsmakler von größter Bedeutung sind. Auffallend ist, nach welchen Kriterien in kostengünstigeren Tarifen Grundfähigkeiten aus dem Tarif ausgegrenzt werden. Alexander Schrehardt, Geschäftsführer von AssekuranZoom führt dazu aus: „Für die Kundenberatung und die Beratungsdokumentation sind transparente Vertragsgrundlagen eine unabdingbare Basis. Deshalb flossen erneut verpflichtend einzusetzende Hilfsmittel und ein für die Aufgabenbewältigung definierter Zeitrahmen in die Tarifbewertung mit ein. Daran hat sich nichts geändert.“

Seite zwei: Die Ergebnis der Tarifstudie

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