PKV: Höherer Arbeitgeberzuschuss wird nicht ausgeschöpft

Mit dem Jahreswechsel hat sich der Höchstarbeitgeberzuschuss für die private Krankenversicherung (PKV) erhöht. Er orientiert sich an der gestiegenen Beitragsbemessungsgrenze, dem allgemeinen Beitragssatz sowie dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), der seit 2019 wieder zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Darauf weist die Universa Versicherung hin.

Der Zuschuss für PKV-Versicherte ist zum Jahrewechsel gestiegen. Viele Privatversicherte schöpfen die Zuschüsse des Arbeitgebers scheinbar aber nicht aus.

Dadurch ist auch der Höchstzuschuss für PKV-Versicherte gestiegen. Für 2019 können sie von ihrem Arbeitgeber bis zu 351,66 Euro monatlich zur Krankenversicherung erhalten (Vorjahr: 323,03).

Viele Arbeitnehmer schöpfen den vollen Betrag allerdings noch nicht aus, da ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag, auf den sie maximal die Hälfte an Zuschuss erhalten, noch unterhalb der Höchstgrenze liegt, erklärt die Universa weiter.

Seite 2: Gehaltsabrechnung prüfen

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments