Private Unfallversicherung: Folgen von Masern und Schutzimpfung häufig nicht versichert

Die gestiegene Zahl von Masern-Erkrankungen in Deutschland hat eine neue Debatte zur Einführung einer Impfpflicht ausgelöst. Führen Infektionskrankheiten, wie Masern, Mumps, Röteln, Typhus, Cholera, Tuberkulose oder Kinderlähmung zu einer Invalidität oder kommt es aufgrund einer Schutzimpfung zu bleibenden Gesundheitsschäden, ist dies in der privaten Unfallversicherung normalerweise nicht mitversichert.

Die Debatte um eine Impfpflicht ist längst entbrannt. Führen Masern oder andere Infektionskrankheiten zu bleibenden Unfallschäden, ist das nicht über die Unfallversicherung gedeckt. Zumindest gilt das für viele Altverträge.

„Als Unfall gilt laut Versicherungsbedingungen, wenn ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung auslöst“, erklärt Schadenexpertin Margareta Bösl von der Universa Versicherung.

Sowohl bei Masern als auch bei Impfschäden fehlt es neben der Plötzlichkeit auch an der äußeren Einwirkung auf den Körper. Am Markt gibt es mittlerweile jedoch Tarifangebote, die auch Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen als Leistungsbestandteil in ihren Versicherungsbedingungen aufgenommen haben.

In den meisten Altverträgen fehlt der wichtige Einschluss allerdings noch oft. Versicherte sollten prüfen, ob ein Umstieg in einen leistungsstärkeren Tarif möglich ist, empfiehlt Bösl.

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