Urteil: Nur Auslands-Krankenschutz hilft bei hohen Kosten

Ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Gießen zeigt einmal mehr, warum auch bei Reisen in Länder, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat, ein Auslandsreise-Krankenschutz abgeschlossen werden sollte. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Krankheit oder Unfall im Urlaub meist nur einen Bruchteil der Kosten.

 

Das Urteil des Sozialgerichts Gießen zeigt einmal mehr, warum eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll ist.

 

Der gerade bekannt gewordene Fall einer deutschen Seniorin (Sozialgericht Gießen, Urteil vom 12.03.2019, Az.: S 7 KR 261/17, rechtskräftig.), die im Türkeiurlaub eine Herzattacke erlitt und für die Behandlung vor Ort Kosten in Höhe von 13.000 Euro in Rechnung gestellt bekam, zeigt deutlich, dass es sich lohnt, den eigenen Versicherungsschutz vor der Urlaubsreise zu überprüfen.

Denn wer ohne zusätzlichen Auslandskrankenschutz Ferien macht, riskiert damit hohe Kosten. Der Grund dafür ist, dass die gesetzliche Krankenversicherung im Falle einer medizinischen Behandlung im Urlaub oder gar eines Rücktransports nach Deutschland die entstandenen Kosten meist nicht oder nur teilweise übernimmt.

Eine zusätzlich abgeschlossene Auslandsreise-Krankenversicherung dient der Absicherung dieser Kosten und hilft im Schadensfall bares Geld zu sparen. Stand der Dinge ist, dass die deutschen gesetzlichen Krankenkassen innerhalb der Europäischen Union sowie in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat – dazu gehört auch die Türkei – einen Teil der Behandlungskosten übernehmen.

Der vor Ort übliche Eigenanteil variiert jedoch stark in Abhängigkeit von Land, Behandlungsart und -ort und er ist selbst zu tragen. Die im Türkeiurlaub erkrankte Seniorin, wurde nach ihrer Herzattacke bewusstlos in eine Privatklinik eingeliefert und bekam dort einen Herzschrittmacher eingesetzt. Von der Rechnung in Höhe von 13.000 Euro übernahm ihre gesetzliche Krankenkasse am Ende nur rund 1.250 Euro.

 

Seite 2: Nur 100 Euro statt 11.750

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