Vererben der Riester-Rente: Was zu beachten ist

Was wird eigentlich aus der Riester-Rente, wenn der Versicherte stirbt? Zwar lässt sich eine Riester-Rente vererben, unter Umständen müssen Hinterbliebene aber die staatliche Förderung zurückzahlen. In vielen Fällen lässt sich das jedoch vermeiden.

Wie sich die Riester-Rente vererben lässt.

Szenario 1: Tod in der Ansparphase
In der Regel ist im Riester-Vertrag vereinbart, dass das vorhandene Kapital ausgezahlt wird, wenn der Versicherte vor Rentenbeginn stirbt. Eine Auszahlung ist aber „förderschädlich“ – die Zulagen und Steuerermäßigungen müssen zurückgezahlt werden.

Vermeiden lässt sich dies, wenn ein Ehegatte/eingetragener Lebenspartner als Begünstigter im Vertrag steht und das vorhandene Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lässt. In diesem Fall ist die Übertragung „förderunschädlich“. Das heißt: Riester-Zulagen und Steuervergünstigungen bleiben erhalten. Ehe-/Lebenspartner können auch eigens für die Übertragung einen Riester-Vertrag abschließen, um das Kapital der verstorbenen Person ohne Abzüge zu übernehmen.

Kinder hingegen haben die Möglichkeit einer steuerunschädlichen Übertragung nicht. Fällt das vorhandene Riester-Kapital an sie, müssen sie die staatliche Förderung zurückzahlen. Dies gilt auch dann, wenn sie das Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag einzahlen würden.

Hinterbliebenenrente sichert Förderung

Eine Besonderheit der Riester-Rentenversicherung ist die Möglichkeit, einen Hinterbliebenenschutz mit seinem Riester-Vertrag zu verbinden. Hat der Verstorbene mit seinem Riester-Versicherer die Auszahlung einer Hinterbliebenenrente vereinbart, bleiben Zulagen und Steuervorteile ebenfalls erhalten. Voraussetzung ist allerdings, dass die Hinterbliebenenrente an Ehegatten bzw. Lebenspartner lebenslang gezahlt wird oder aber an Kinder.

Bei Kindern darf die Rente allerdings nur bis zum Erreichen der Altersgrenze für den Kindergeldanspruch mit 18 bzw. 25 Jahren geleistet werden, um nicht die bisherige steuerliche Förderung zu gefährden.

Seite zwei: Was gilt bei einem Todesfall in der Rentenphase?

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