Check 24: BaFin ordnet Einstellung des Versicherungsgeschäfts an

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Die BaFin hat dem Vergleichsportal Check24 die Anordnung erteilt,  das Versicherungsgeschäft einzustellen. Die Bescheid ist mittlerweile rechtskräftig, weil sich Check24 einsichtig gezeigt hat, und die Anordnung akzeptiert hat.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem Vergleichsportal Check 24 die Anordnung erteilt,  das Versicherungsgeschäft einzustellen. Die Bescheid ist mittlerweile rechtskräftig, weil sich Check24 einsichtig gezeigt hat, und die Anordnung akzeptiert hat.

Bescheid ist rechtskräftig

Der Bescheid das Versicherungsgeschäft aufzugeben, wurde bereits am 5. August erlassen und ist mittlerweile rechtskräftig. Hintergrund der Anordnung ist, dass Check 24 Kreditkunden an Kreditinstitute vermittelt hat und diesen dann im Falle einer Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten versprochen hatte.

Keine Versicherungslizenz

Damit habe das Unternehmen Produkte vertrieben, die in ihrer Art einer Restschuldversicherung ähneln. Aus Sicht der BaFin lag somit hier ein Versicherungsgeschäft vor. Andererseits besitzt Check 24 aber keine Versicherungslizens. Nach Gesprächen mit der BaFin hätte sich das Unternehmen einsichtig gezeigt, auf Widerspruch verzichtet und den Bescheid akzeptiert. (dr)

Foto: Shutterstock/BaFin

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