Check24 verliert gegen Huk-Coburg: LG Köln verbietet die „Nirgendwo Günstiger Garantie“

Der Kölner Rechtsstreit ist eine von mehreren Klagen, die die Huk Coburg im Laufe der vergangenen Jahre gegen Check24 angestrengt hat.

Das Kölner Landgericht hat dem Online-Makler Check24 eines seiner zentralen Werbeversprechen verboten: die "Nirgendwo Günstiger Garantie". Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch auf Anfrage.  Damit hat sich die Huk-Coburg mit einer Klage gegen das Münchner Portal durchgesetzt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Check24 kann also in Berufung gehen.

Das Kölner Landgericht hat dem Online-Makler Check24 eines seiner zentralen Werbeversprechen verboten: die „Nirgendwo Günstiger Garantie“. Das sagte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch auf Anfrage.  Damit hat sich die Huk-Coburg mit einer Klage gegen das Münchner Portal durchgesetzt. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Check24 kann also in Berufung gehen.

Die Versicherung wirft Check24 irreführende Werbung vor und argumentiert, es gebe sehr wohl günstigere Angebote als bei dem Online-Makler. Den Tenor der Entscheidung wollte das Gericht im Laufe des Tages bekannt geben.

Der Kölner Rechtsstreit ist einer von mehreren Prozessen, die die beiden Unternehmen im Laufe der vergangenen Jahre gegeneinander geführt haben. Hintergrund der Auseinandersetzungen ist der Konkurrenzkampf in der Kfz-Versicherung.

Alljährlich im Herbst wechseln Millionen Autofahrer auf Schnäppchenjagd ihren Versicherer, viele davon über Check24. Die Huk-Coburg ist mit über zwöf Millionen Verträgen Marktführer, vertreibt die Policen der Kerngesellschaft aber nicht über Check24, weil das Unternehmen sich jeden Vertragsabschluss mit einer Provision bezahlen lässt.

Jörg Rheinländer, Vorstandsmitglied Autoversicherung sowie Haftpflicht-/Unfall-/ Sachversicherungen begrüßt das Urteil: „Das Gericht hat sich sehr klar für Transparenz ausgesprochen und damit im Sinne der Verbraucher und eines fairen Wettbewerbs geurteilt. Die „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ von Check24 wurde ad absurdum geführt.“

Hintergrund: Die Huk-Coburg hatte am 16. April 2019 gegen das Vergleichsportal Check24 erneut Klage auf Unterlassung erhoben. Der Versicherer hält insbesondere eine Werbung mit der „Nirgendwo-Günstiger-Garantie“ für irreführend sowie für nicht klar und eindeutig formuliert.

Nach Ansicht des fränkischen Versicherers erhielten Verbraucher so den Eindruck, dass Autoversicherungen nirgendwo günstiger seien. Sehr häufig seien die Huk-Coburg-Tarife aber deutlich günstiger, betonte der Versicherer. Jedoch lässt sich das Unternehmen bei Check24 nicht listen, um keine Provisionen an das Vergleichsportal zu zahlen. Ziels sei es, den den Kunden weiter Versicherungsschutz zu günstigen Preisen bieten zu können, betont die Huk-Coburg.

Darüber hinaus stellte der Versicherer die von Check24 vergebenen Tarifnoten in Frage, die nach seiner Auffassung subjektive Einschätzungen seien und keine nachprüfbaren Tatsachen widergeben. Auch die Werbung mit Testsiegen ohne Quellenangaben und ohne Hinweis, wo diese Testergebnisse eingesehen werden können, wurde ebenfalls vom Versicherer bemängelt. In diesem Punkten erhielt die Huk-Coburg ebenfalls recht.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Check24 kann noch in Berufung gehen. (dpa-AFX) & dr

Foto: dpa

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