Geeignetheitsprüfung bei Versicherungsanlageprodukten: Universa bietet neuen VAP-Assistenten

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Die Universa bietet einen neuen Service beim Schadentracking

Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (VAP) ist durch die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) eine Geeignetheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben. Die Universa Versicherungen hat ihren digitalen VAP-Prozess weiterentwickelt


Bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten (VAP) ist durch die EU-Vermittlerrichtlinie (IDD) eine Geeignetheitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben.

Die Universa Versicherungen haben den digitalen VAP-Prozess weiterentwickelt und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) im Angebotsprogramm einen neuer VAP-Assistent zur Geeignetheitsprüfung integriert.

Er ermittelt anhand von Kundenangaben zur Risikoneigung und Risikotragfähigkeit sowie zu den finanziellen Verhältnissen und Anlagezielen ein individuelles Risikoprofil. Damit ist eine präzise Einordnung des Anlegertyps für passgenaue Angebote zur Altersvorsorge möglich.

Wissenslücken schließen

Fehlende Kenntnisse und Wissenslücken über Wertpapiergeschäfte und Altersvorsorgeprodukte können über den VAP-Assistenten im Beratungsgespräch vermittelt und geschlossen werden. Bei der Angebotsberechnung werden die Daten und Ergebnisse der Geeignetheitsprüfung mit einer Plausibilitätsprüfung hinterlegt und rechtssicher dokumentiert.

Kostenfreie Nutzung

Makler können den neuen VAP-Assistenten über das Angebotsprogramm kostenfrei am PC, Notebook, Tablet oder Smartphone nutzen. Für den eigenen Außendienst wurde die Geeignetheitsprüfung im ganzheitlichen Beratungstool integriert und kann zusammen mit dem Antrag elektronisch unterschrieben und eingereicht werden. (dr)

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