Kurzarbeit durch Coronapandemie: Lohnt es sich, bei Versicherungen zu sparen?

Etwa 725.000 Betriebe haben aufgrund der Coronapandemie bislang Kurzarbeit angemeldet. Wie viele Berufstätige letztlich in Kurzarbeit sind, ist derzeit gar nicht abzusehen. Viele Haushalte müssen für Wochen oder Monate mit weniger Geld auskommen. Da die Ausgaben für Versicherungen der zweitgrößte Ausgabenposten in einem Haushalt sind, liegt es nah, dort zu sparen. Eine Übersicht von Clark zeigt, ob es sich lohnt, bei Versicherungen den Rotstift anzusetze

Etwa 725.000 Betriebe haben aufgrund der Coronapandemie bislang Kurzarbeit angemeldet. Wie viele Berufstätige letztlich in Kurzarbeit sind, ist derzeit gar nicht abzusehen. Viele Haushalte müssen für Wochen oder Monate mit weniger Geld auskommen. Da die Ausgaben für Versicherungen der zweitgrößte Ausgabenposten in einem Haushalt sind, liegt es nah, dort zu sparen. Eine Übersicht von Clark zeigt, ob es sich lohnt, bei Versicherungen den Rotstift anzusetzen.

Betriebliche Altersvorsorge

Sobald der Arbeitgeber Kurzarbeit ankündigt, blicken viele Arbeitnehmer ängstlich auf ihre bestehenden Versicherungen. Bei der betrieblichen Altersvorsorge liegt die Entscheidung beim Arbeitnehmer, ob dieser trotz reduziertem Gehalt weiterhin den vollen Beitrag leisten will.

Da der Arbeitgeberbeitrag an den Bruttojahreslohn gekoppelt ist, werden die Beiträge zur Altersversorgung ebenfalls weniger. Bei der betrieblichen Altersvorsorge ist zur Not eine komplette Beitragsfreistellung möglich. Dabei ist zu beachten: Das Reduzieren oder Aussetzen von Beiträgen hat auch niedrigere Rentenansprüche zur Folge.

Private Krankenversicherung

Mit Blick auf die private Krankenversicherung steht fest: Der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ist im Fall von Kurzarbeit nicht nötig – auch wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen sollte.

In solchen Situationen wird angenommen, dass der Versicherte weiterhin zum gleichen Einkommen beschäftigt ist. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist daher nicht erforderlich. Sobald der Versicherte allerdings arbeitslos wird und Arbeitslosengeld I bezieht, muss sich dieser gesetzlich krankenversichern. Wer die letzten fünf Jahre privat versichert war, kann sich davon allerdings befreien lassen.

Private Altersvorsorge und Berufsunfähigkeit

Die private Altersvorsorge ist kein Notgroschen, den man in der aktuellen Situation ausgeben sollte. In den meisten Fällen ist das auch gar nicht möglich, denn bei vielen Altersvorsorgeprodukten erhält man das eingezahlte Geld erst mit Eintritt in den Ruhestand.

Gleiches gilt für die Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese sollte man auch in Zeiten von Corona, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit aufrechterhalten. Zwar kommt der Verbraucher hier relativ kurzfristig aus dem Vertrag heraus, aber der Schutz, für den möglicherweise jahrelang gezahlt wurde, verfällt dann. Gleiches gilt für die Pflegezusatzversicherung: Mit einer Kündigung verliert der Verbraucher seinen Versicherungsschutz komplett, unabhängig davon, wie lange er bereits eingezahlt hat. 

Hausrat-, Zahnzusatz- und Risikolebensversicherung

Versicherungen wie die Zahnzusatzversicherung oder Hausratversicherung bieten kurzfristig nahezu kein Einsparpotenzial. Die Mindestvertragslaufzeiten sind in der Regel mindestens ein Jahr und die Kündigungsfristen betragen mehrere Monate.

Kompliziert wird es auch bei der Risikolebensversicherung. Eine Kündigung oder Beitragsfreistellung muss durch die begünstigte Person bestätigt werden. Außerdem verfallen die gezahlten Beiträge bei Kündigung und entgangene Beiträge reduzieren die Versicherungssumme.

Der Ratschlag der Experten von Clark: „Alle Versicherungen, die ein wirklich existenzielles Risiko absichern (Berufsunfähigkeit, Unfallversicherung, Risikolebensversicherung), sollten unbedingt weiter bezahlt werden, damit der Versicherungsschutz erhalten bleibt.“

Gibt es eine Möglichkeit bei Versicherungen zu sparen?

Wird es tatsächlich notwendig, bei Versicherungen den Rotstift anzusetzen, dann sind Sachversicherungen wie Hausrat, Kfz oder Rechtsschutz am entbehrlichsten. Andererseits: Wer nur kurzfristig eine Kurzarbeitsphase überbrücken möchte, dem hilft die Kündigung oder das Pausieren einer solchen Versicherung wahrscheinlich eher wenig. Mittelfristig lassen sich durch den Vergleich der Sachversicherungen und Wechsel zu günstigeren Tarifen einige hundert Euro sparen.

Anders sieht es im Fall von Arbeitslosigkeit aus. Hier kann es sinnvoll sein, einige Sachversicherungen auf den Prüfstand zu stellen: Beispielsweise kann, wenn es das öffentliche Nahverkehrsangebot erlaubt, die KFZ-Versicherung gekündigt oder zeitweise ausgesetzt werden.

Auch Rechtsschutzversicherer bieten an, die Versicherung vorübergehend beitragsfrei zu stellen, wenn man in eine finanziell schwierige Situation gerät. Allerdings wird mit den Beiträgen auch der Rechtsschutz pausiert. Wer eine Sterbegeldversicherung besitzt, kann diese leicht beitragsfrei stellen. Im Fall einer Kündigung, gibt es hier sogar ein Teil des Geldes zurück.

Wenn es wirklich hart auf hart kommt, bieten viele Versicherer derzeit ihren Versicherten an, Beiträge zu stunden. Dabei werden die Beiträge zwar nicht erlassen, aber der Versicherer erlaubt, sie aufzuschieben und zu einem späteren Zeitpunkt nachzuzahlen. Generell gilt: Jede Handlung hat natürlich Auswirkungen auf die individuelle Absicherung und sollte gut überlegt sein. Die Experten empfehlen, sich vorher mit dem Versicherer oder Makler abzustimmen. (dr)

Foto: Shutterstock

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