Neuer Versicherungsschutz für Mofas, Roller, E-Scooter

Ab dem 1. März beginnt wieder das neue Versicherungsjahr und die alten Nummernschilder aller Mofa und Roller und E-Bikes ab 26 km/h verlieren ihre Gültigkeit. Sie müssen neu versichert werden, um den Versicherungsschutz zu behalten. Auch der Versicherungsschutz für die sogenannten E-Scooter und Segways muss zum 1. März erneuert werden. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend. Wer diese nicht abschließt, macht sich strafbar.

Rechtzeitig besorgen: Ab März gelten die schwarzen Versicherungskennzeichen.

Elektro-Tretroller, in der Öffentlichkeit meist E-Scooter genannt, und Segways dürfen im Straßenverkehr teilnehmen und fallen unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung (eKFVO), die im Juni 2019 verabschiedet wurde. Sie müssen mit einer klebbaren Versicherungsplakette auf dem Rahmen versehen werden, die den Versicherungsschutz aufzeigt.

Mit dem Nummernschild wird bei Mofas und Rollern die Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Deshalb müssen alle Besitzer von Mofas, Motorrollern, Mopeds und bestimmten Elektrofahrrädern die alten grünen Kennzeichen abschrauben und die neuen schwarzen anbringen. Alle Kleinkrafträder mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimeter oder bis zu vier kW Motorleistung dürfen nur mit diesen Kennzeichen auf die Straße.

Renate Ringelkamp, Kfz-Expertin der Westfälischen Provinzial in Münster warnt: “Das Fahren ohne gültiges Kennzeichen beziehungsweise Versicherungsplakette ist strafbar. Wer weiter mit dem alten Kennzeichen oder ohne Plakette fährt, hat keinen Versicherungsschutz und muss bei einem Unfall die Kosten aus eigener Tasche bezahlen.“

Schon jetzt sind die neuen Kennzeichen und auch Plaketten bei der Provinzial erhältlich. Den Haftpflichtschutz für E-Scooter gibt es ab 29 Euro, für Mopeds ab 59 Euro und für Segways ab 103 Euro. Wer erst später in die Saison starten möchte, zahlt entsprechend weniger für seinen Versicherungsschutz.

Ringelkamp empfiehlt zusätzlich den Abschluss einer Teilkaskoversicherung: „Damit sind die Zweiräder nicht nur gegen Unwetterschäden, sondern auch bei Glasbruch, etwa des Spiegels und Blinkers, versichert. Außerdem leistet die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, auch von Fahrzeugteilen.“ Und da das Verletzungsrisiko bei Zweirädern deutlich höher ist als bei Pkw, rät Ringelkamp außerdem, eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Foto: Westfälische Provinzial

 

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