Reiseversicherung: Verbraucher können Prämien zurückfordern

Wenn die Reise aufgrund der Coronapandemie nicht stattfindet, können sich Kunden das Geld für die Reiseversicherung erstatten lassen.

Wenn die Reise wegen Corona nicht stattfindet, können sich Kunden auch das Geld für Reiseversicherungen zurückerstatten lassen.  Darauf weist die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen hin. Urlauber sollten sich an ihre Versicherer wenden.

Wenn die Reise wegen Corona nicht stattfindet, können sich Kunden auch das Geld für Reiseversicherungen zurückerstatten lassen.  Darauf weist die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen hin. Urlauber sollten sich an ihre Versicherer wenden.

Bei einem abgesagten Urlaub wird auch eine dazu gehörende Reiseversicherung sinnlos. Bei vielen Anbietern können Verbraucher sich das Geld zurückholen. Denn wenn Reisen wegen der Corona-Pandemie jetzt gar nicht erst stattfinden, verlieren manche Policen ihre Grundvoraussetzung – und Prämien können zurückgefordert werden, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt.

Dies betrifft den Verbraucherschützern zufolge Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, sofern der Versicherungsschutz nur für die stornierte Reise gelten sollte. Auch bei Reiseabbruchversicherungen gebe es die Prämie zurück.

Urlauber, die ihre Reise nicht antreten können, sollten sich an ihren Versicherer wenden, raten die Experten. Etwas anders sieht es bei einer Reiserücktrittsversicherung aus. Sie gilt bereits vom Vertragsabschluss an, der üblicherweise einige Zeit vor dem Antritt der Reise liegt. Hier komme möglicherweise aber noch eine anteilige Erstattung der Prämie in Frage. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
3 Comments
Inline Feedbacks
View all comments