So senken PKV-Beiträge die Steuerlast

Privatversicherte können bei ihrer Steuererklärung  mit teils erheblichen Rückzahlungen rechnen. Denn das Finanzamt berücksichtigt die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Und es gibt noch eine gute Nachricht.


Die Versicherungsunternehmen ersparen ihren Kunden viel Arbeit: Sie teilen ihnen nämlich automatisch mit, bis zu welcher Höhe das Finanzamt die niträge steuermindernd anerkennt. Diese Bescheinigungen können die Versicherten dann direkt für die Steuererklärung verwenden. Das ist eine große Erleichterung, denn die Formel zur Ermittlung der abzugsfähigen PKV-Beiträge ist kompliziert.

So werden die abzugsfähigen PKV-Beiträge berechnet

Mehr Zeit für die Steuererklärung

Seit vergangenem Jahr ist eine pünktliche Abgabe der Steuererklärung besonders wichtig. Zwar läuft die Frist nun bis zum 31. Juli und damit zwei Monate länger als bisher. Dafür erheben die Finanzämter nun aber einen Zuschlag für eine verspätete Abgabe. Er beträgt 0,25 Prozent der Steuer, mindestens jedoch 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Verspätung.

Foto: Shutterstock

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