Versicherungspflicht bei Drohnen

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Drohnen unterliegen der Versicherungspflicht.

Es gibt rund eine halbe Millionen Drohnen in Deutschland. Und für die gilt eine Versicherungspflicht. Egal ob gewerblich oder privat genutzt. Zudem sind in vielen Haftpflicht-Altverträgen Drohnen nicht mitversichert. Was Drohenbesitzer sonst noch wissen müssen. 

In Deutschland gibt es nach einer Analyse vom Verband Unbemannte Luftfahrt bereits rund eine halbe Million Drohnen. Die meisten davon werden privat genutzt. Ab 250 Gramm müssen sie mit Namen und Anschrift gekennzeichnet sein.

Ab zwei Kilogramm muss zuvor eine Theorieprüfung absolviert werden, und ab fünf Kilogramm braucht man eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde. Was viele Besitzer jedoch nicht wissen: Der Gesetzgeber sieht eine Versicherungspflicht für alle Drohnen vor, egal, ob diese gewerblich oder privat genutzt werden.

Und die ist auch wichtig, findet Schadenexpertin Margareta Bösl von den uniVersa Versicherungen: „Wer Drohnen steigen lässt, haftet über die sogenannte Gefährdungshaftung auch bei Unfällen, die er nicht verschuldet hat – und das in unbegrenzter Höhe“.

Gerade im privaten Gebrauch ist eine spezielle Drohnenversicherung aber oft nicht notwendig. Immer mehr Anbieter bieten in neueren Tarifen hierfür einen Einschluss innerhalb der Haftpflichtversicherung an. Allerdings gibt es es hier – abhängig vom Tariftyp – Gewichtsobergrenzen. Bei Top-Tarifen fällt diese zwangsläufig höher aus, als bei den Einsteigertarifen.

Bei älteren Tarifen sind Drohnen allerdings häufig nicht mitversichert. Drohnenbesitzer sollten dies unbedingt prüfen, empfiehlt Bösl. Anderfalls drohen böse Überraschungen im Schadensfall. (dr)

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