Versorgungsverträge: AOK begrüßt Verzicht auf Diagnoseverbot

Der Bundestag stimmt heute in 2. und 3. Lesung über das Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der GKV (GKV-FKG) ab. Der AOK-Bundesverband begrüßt insbesondere, dass die umstrittene Verschärfung des Diagnoseverbots in Versorgungsverträgen gestrichen werden soll. Damit gehen die Änderungsanträge über das hinaus, was in der Bundestagsanhörung im Dezember 2019 als Kompromissvorschlag genannt wurde.

„Offenbar hat sich die Einsicht durchgesetzt, dass eine solche Regelung versorgungspolitisch absolut kontraproduktiv ist und vielen sinnvollen Versorgungsverträgen den Garaus gemacht hätte“, sagt Vorstandsvize Jens Martin Hoyer. Positiv bewertet die AOK auch, dass die geplante Datenmeldung zur Differenzierung von Haus- und Facharzt-Diagnosen wegfallen soll.

Kritik an mangelnder Zielgenauigkeit bleibt

Die Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) sehe die AOK allerdings weiterhin zwiespältig, betont Hoyer: „Zwar soll das sinnvolle Vollmodell kommen. Aber auch die von uns kritisierte Regionalkomponente, die vor allem die Überversorgung in Ballungsräumen zementieren wird, steht im Gesetz.“

Laut den Änderungsanträgen soll es beim Regionalfaktor eine Begrenzung der finanziellen Auswirkungen auf Ebene der Länder im ersten Jahr geben. Die Wirkungen der Regionalkomponente und der sogenannten Manipulationsbremse sollen über die im Gesetzentwurf enthaltenen regelmäßigen Evaluationen hinaus im Jahr 2023 gutachterlich überprüft werden.

Die Manipulationsbremse werde eher als Versorgungsbremse wirken, stellt   Hoyer fest. Außerdem bleibe es dabei, dass Erwerbsminderungsrentner künftig nicht mehr berücksichtigt werden und Hochkostenfälle über einen eigenen Istkosten-Ausgleich aufgegriffen werden. Hoyer: „Mit diesen vier Maßnahmen wird man die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA schwächen statt stärken.“

Verwaltungsrat des GKV-SV wird nicht verkleinert

Bei der geplanten Reform der Strukturen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV) verzichtet die Große Koalition laut Änderungsantrag auch auf die geplante Verkleinerung des Verwaltungsrates. Der Einfluss des vorgesehenen neuen, mit zehn hauptamtlichen Vorständen der Krankenkassen besetzten Lenkungs- und Koordinierungsausschusses (LKA) soll jetzt geringer ausfallen. Geplant war zunächst, dass der LKA Entscheidungen des GKV-SV-Vorstandes zustimmen muss. Nun soll der Vorstand seine Entscheidungen nur noch „im Benehmen mit dem LKA“ treffen und müsste eine abweichende Entscheidung begründen. Entscheidungen des Verwaltungsrates kann der Vorstand laut Änderungsantrag umsetzen, ohne dies dem LKA begründen zu müssen. So will die Große Koalition Blockaden innerhalb der Selbstverwaltung vermeiden.

Mehr Transparenz bei Lieferengpässen

Bei den in den FGK-Entwurf integrierten Regelungen gegen Lieferengpässe bei Arzneimitteln sehen die Änderungsanträge einige Klarstellungen vor. Vom Tisch ist die zwischenzeitlich diskutierte und von der AOK abgelehnte Verpflichtung zum Mehrpartnermodell bei den Arzneimittelrabattverträgen. Positiv wertet der AOK-Bundesverband auch, dass die Vorgaben zur Meldung von Engpässen verschärft werden sollen und die Nichtmeldung mit einem Bußgeld geahndet werden soll. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte wird künftig die dem Amt gemeldeten Lieferengpässe auf seiner Internetseite bekannt machen.

Kritisch sieht der AOK-Bundesverband dagegen die Regelung, wonach der Austausch eines nicht verfügbaren Arzneimittels unmittelbar in der Apotheke möglich sein soll und dabei auch ein teureres Medikament auf Kassenkosten abgegeben werden dürfte.

Foto: AOK, Shutterstock

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