DAV: Pflegebürgerversicherung löst strukturelle Probleme des Pflegesystems nicht

Eine Krankenschwester beugt sich zu einer älteren Frau
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Die Deutsche Aktuarvereinigung warnt davor, die gesetzliche und die privaten Pflegepflichtversicherung zusammenzuführen. Statt mehr Staat fordern die Versicherungsmathematiker ein deutliche breitere kapitalgedecke Säule zur Deckung der Finanzlücke in der Pflege.

„Die Einführung einer Pflegebürgerversicherung ist aus aktuarieller Sicht keine Lösung, um das deutsche Pflegesystem zukunftsfest zu machen, und würde einseitig die Privatversicherten belasten.“ Das hat Wiltrud Pekarek, Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Ausschusses Krankenversicherung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV), jetzt unterstrichen.

Größtes Problem: Anders als in der privaten Pflegeversicherung (PPV) seien in der ebenfalls 1995 eingeführten sozialen Pflegeversicherung (SPV) kaum Reserven gebildet worden, um die Auswirkungen des demografischen Wandels abzufedern.

Rücklagen fehlen

Entsprechend stehe die SPV vor einer doppelten Belastung: Um das Jahr 2030 wird die Generation der Babyboomer in Rente gehen. „Der Jahrgang 1964 mit 1,4 Millionen Menschen ist heute 57 Jahre alt, hat durchschnittlich ein höheres Einkommen als jüngere Jahrgänge und trägt somit überproportional zur Finanzierung der Sozialsysteme bei.

In einem Jahrzehnt geht diese Generation in den Ruhestand und wird nur noch aus den in der Regel geringeren Alterseinkünften in das Umlagesystem einzahlen“, skizziert Pekarek die Entwicklung.

Als Beitragszahlende kämen nur etwa halb so viele 20-Jährige nach. Prognoserechnungen zufolge stünden im Jahr 2040 einer Person im Rentenalter etwa zwei Personen im erwerbstätigen Alter gegenüber. Aktuell liege dieses Verhältnis noch bei etwa eins zu vier.

„Die SPV steht damit zunächst vor einem erheblichen Einnahmeproblem“, erläutert Pekarek. Und 15 Jahre später würden zusätzlich die Ausgaben enorm steigen. Denn um das Jahr 2045 würde voraussichtlich ein nicht unerheblicher Teil der Babyboomer-Generation pflegebedürftig. So waren im Jahr 2019 knapp 60 Prozent der ab 85-Jährigen pflegebedürftig.

Demografischer Wandel in PPV eingepreist

Die Überalterung der Gesellschaft trifft nach DAV-Analysen auch die PPV. „In den beihilfeberechtigten Tarifen für Beamtinnen und Beamte ist der Anteil der über 65-Jährigen bereits heute höher als in der sozialen Pflegeversicherung. In den Tarifen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird das in eineinhalb Jahrzehnten der Fall sein“, führt Pekarek aus.

Diese demografischen Veränderungen habe die PPV mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren aber von vornherein in die Beiträge einkalkuliert, sodass bis heute etwa 40 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen aufgebaut wurden, und jedes Jahr werden es drei Milliarden Euro mehr.

„Ganz anders präsentiert sich leider die Situation in der SPV. Hier fließt erst seit 2015 aus deren Einnahmen 0,1 Beitragssatzpunkt in einen Pflegevorsorgefonds, in dem bislang rund acht Milliarden Euro liegen. Jedes Jahr kommen etwa 1,5 Milliarden hinzu“, beschreibt Pekarek die Situation und ergänzt: „Im Lichte dieser Zahlen ist der Vorschlag für eine Pflegebürgerversicherung der Versuch, kalkulatorische Fehler beziehungsweise Versäumnisse in der SPV der Vergangenheit und Gegenwart durch den Griff in die Geldbörsen der PPV-Versicherten zu korrigieren.“ Somit würden diejenigen „bestraft“, die teilweise über Jahrzehnte mit höheren Prämien für ihr Pflegefallrisiko im hohen Alter vorgesorgt haben.

Kapitalgedeckte Säule stärken

Zudem würde eine Pflegebürgerversicherung aus aktuarieller Sicht nicht die langfristigen, strukturellen Probleme der Pflegefinanzierung lösen. Statt die beiden Systeme auf Kosten der acht Millionen Privatversicherten zu fusionieren, spricht sich die DAV in Anbetracht der demografischen Veränderungen und im Sinne einer Generationengerechtigkeit dafür aus, die umlagefinanzierte soziale Pflegeversicherung stärker als bisher um eine kapitalgedeckte ergänzende Säule zu erweitern.

So könnten zum Beispiel künftige Dynamisierungen der Pflegeleistungen in dem Maße über kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherungen abgesichert werden, dass die SPV-Beiträge zumutbar bleiben und die Prämien der Pflegezusatzversicherung bezahlbar sind.

„Dank der jahrzehntelangen Anlagehorizonte können mit den Versichertengeldern am Kapitalmarkt selbst in dieser Tiefzinssituation Renditen erwirtschaftet werden, um den Aufbau von Rückstellungen zur Finanzierung der Pflegekosten im Rentenalter mit zu finanzieren“, betont Pekarek und führt abschließend aus: „Die Reform aller Sozialsysteme im Interesse aller Menschen sollte ganz oben auf der Agenda der nächsten Bundesregierung stehen, denn der demografische Wandel kennt keine Pausentaste.“

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