Flutschäden: BaFin sieht Versicherer nicht gefährdet

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Die BaFin hat die von der Flutkatastrophe im Juli 2021 betroffenen Versicherer mittlerweile zum zweiten Mal gefragt, mit welcher Schadenbelastung sie rechnen. Im Worst-Case erwarten die Gesellschaften Schäden von 8,2 Milliarden Euro

Etwa 6,3 Milliarden Euro davon sind rückversichert. Hiervon entfallen rund 3,3 Milliarden Euro auf Rückversicherer mit Sitz in Deutschland. Zieht man die 6,3 Milliarden Euro von den 8,2 Milliarden Euro brutto ab, liegt die erwartete maximale Nettoschadenbelastung in der Sparte Verbundene Wohngebäudeversicherung bei etwa 0,9 Milliarden Euro, in der Verbundenen Hausratversicherung bei rund 0,2 Milliarden und in der Kraftfahrtkaskoversicherung ebenfalls bei etwa 0,2 Milliarden Euro. Die verbleibende Summe verteilt sich laut BaFin auf zahlreiche weitere Versicherungszweige wie die Sturm- und die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Die deutschen Rückversicherer, die die BaFin befragt hat, rechnen im Moment schlimmstenfalls mit einer Bruttoschadenbelastung von rund vier Milliarden. Da auch diese Schäden zum Teil rückversichert sind, erwarten die Unternehmen maximal eine Nettobelastung von rund einer Milliarde Euro netto.

Mit Blick auf die Solvabilität der befragten Versicherer gibt Dr. Frank Grund Entwarnung: „Bei vielen Unternehmen geht die Bedeckungsquote zwar zurück, bei den meisten aber nur geringfügig“, so das Zwischenfazit des BaFin-Exekutivdirektors. Die aus seiner Sicht zentrale Botschaft lautet, dass sich trotz der teilweise großen Belastungen weiterhin keine Bestandsgefährdungen abzeichneten – weder bei den Erst- noch bei den Rückversicherern. Obwohl die Schadenbelastung im Worst Case im Vergleich zur ersten Umfrage brutto um etwa 44 Prozent gestiegen sind. Hintergrund ist, dass die Unternehmen inzwischen genauer einschätzen könnten, wie hoch die Schäden sind.

Die BaFin hatte in ihrer zweiten Umfrage unter anderem rund 136 deutsche Schaden- und Unfallversicherer um eine Einschätzung gebeten. Im Fokus standen die Unternehmen, die in der ersten Ad-hoc-Abfrage im Juli 2021 eine Schadenbelastung aus der Flutkatastrophe angegeben hatten. Daneben hat die Aufsicht auch 28 Rückversicherer befragt.

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