„Garantiezins“ bei Lebensversicherungen sinkt weiter

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Die Lebensversicherer hatten in den vergangenen Jahren teils zweistellige Milliardenbeträge zur Seite legen müssen, um die hohen Garantiezinsen für ältere Verträge abzusichern.

Verbraucher bekommen beim Abschluss einer neuen Lebensversicherung künftig einen deutlich geringeren Garantiezins. Ab dem 1. Januar 2022 dürfen die Versicherer bei Neuverträgen maximal noch eine jährliche Verzinsung von 0,25 Prozent versprechen. Die entsprechende Änderung wurde am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Bisher lag der Garantiezins bei 0,9 Prozent.

Die Versicherungswirtschaft warnte, viele Riester-Anbieter könnten sich in der Folge der Änderung vom Markt zurückziehen. Sie könnten den vom Gesetzgeber verlangten 100-Prozent-Beitragserhalt mit dem neuen Höchstrechnungszins nicht mehr garantieren. „Das führt zu einer Defacto-Beerdigung der Riester-Rente“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Versichererverbands GDV, Jörg Asmussen.

Derzeit müssen eingezahlte Eigenbeiträge und staatliche Zulagen bei der Riester-Rente zu 100 Prozent garantiert werden. Für die garantierten Leistungen bestehender Versicherungsverträge hat die Zinsänderung keine Folgen.

Der Höchstrechnungszins soll verhindern, dass sich Versicherungsgesellschaften mit Garantieversprechen für Lebensversicherungen und andere Altersvorsorgeprodukte übernehmen. Sie dürfen Neukunden weniger, aber nicht mehr bieten. (dpa-AFX)

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