Homeoffice: Jeder Vierte möchte dauerhaft von zuhause arbeiten

Foto: Clark
Dr. Marco Adelt, Mitgründer und Geschäftsführer von Clark

Im Rahmen des neu verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes ist das Arbeiten im Homeoffice Pflicht. Doch wie geht es damit nach Corona weiter? Eine Umfrage von Clark in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut YouGov zeigt: Jeder Vierte, der aktuell im Homeoffice arbeitet, kann sich vorstellen auch dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause aus zu arbeiten.

Die Bereitschaft in Zukunft weiter von zuhause aus zu arbeiten, ist hierzulande hoch: Fast 60 Prozent der Befragten, die aktuell im Homeoffice sind, könnten sich diese Arbeitsform auch nach Corona weiterhin vorstellen.

Hohe Bereitschaft für mobiles Arbeiten

Zum Vergleich: Vor Corona haben gerade einmal sieben Prozent der Beschäftigten im Homeoffice gearbeitet. Jeder Vierte (24 Prozent) würde wenn möglich dauerhaft zu 100 Prozent von zuhause arbeiten. In der Altersgruppe der 40 bis 49-Jährigen ist es schon jeder Dritte (35 Prozent).

Bei weiteren 35 Prozent stand zum Zeitpunkt der Befragung bereits fest, dass das arbeitgebende Unternehmen nach der Pandemie Homeoffice als Option weiterhin anbietet wird. 18 Prozent sagen hingegen, dass sie wieder zu 100 Prozent ins Büro zurückkehren wollen, sobald Corona es ermöglicht.

Neue Risiken durch das Arbeiten von zuhause?

Mehr Flexibilität, geringeres Infektionsrisiko und deutliche Zeitersparnisse – die Vorteile des Homeoffice liegen auf der Hand. Aber entstehen durch das Arbeiten von zuhause nicht auch neue Risiken für Beschäftigte? Statistiken weisen darauf hin, dass die meisten Unfälle im eigenen Zuhause passieren. Und während die Abgrenzung zwischen Arbeits- und Freizeitunfall im Büro leicht fällt, erweist sie sich zuhause als deutlich schwieriger. Die Frage, wer bei einem Unfall im Homeoffice haftet, ist nicht immer eindeutig zu beantworten.

„Die gesetzliche Unfallversicherung greift im privaten Umfeld nur dann, wenn ein Unfall sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit ereignet“, erklärt Clark-COO Marco Adelt.

Stürzt die Person beim Telefonieren mit Kolleginnen im Arbeitszimmer oder verletzt sich am Arbeitsplatz, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für den entstandenen Schaden auf. Unfälle in privaten Räumen, wie auf dem Weg in die Küche oder ins Bad sind nicht versichert. Der Grund: Arbeitgeber können nicht für die Risiken in den eigenen vier Wänden ihrer Mitarbeiter verantwortlich gemacht werden.

Im Homeoffice rundum abgesichert

Im Zuge der Einführung einer Homeoffice-Pflicht, sollten Arbeitnehmer das erhöhte Unfallrisiko im eigenen Zuhause berücksichtigen. „Für Beschäftigte, die bereits im Homeoffice arbeiten und sich vorstellen können, dies auch nach Corona zu tun, gehört die private Unfallversicherung zum Grundschutz“, sagt Adelt.

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