Alte Leipziger: Versicherungsschutz für Geflüchtete und Helfer

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Wegen des Ukraine-Kriegs ermöglicht die Alte Leipziger beitragsfreien Versicherungsschutz in der Haftpflicht und Hausratversicherung für ihre Kunden, die Gastgeber für Geflüchtete sind, sowie für die Geflüchteten selbst.

Wegen des Ukraine-Kriegs ermöglicht die Alte Leipziger beitragsfreien Versicherungsschutz in der Haftpflicht und Hausratversicherung für ihre Kunden, die Gastgeber für Geflüchtete sind, sowie für die Geflüchteten selbst.

Damit werden finanzielle Risiken für alle Beteiligten begrenzt, was die Entscheidung erleichtern könnte, jemanden bei sich zu Hause aufzunehmen. Die Versicherten erhalten bei ihrem Vermittler oder im Kundenservice eine Versicherungsbescheinigung, welche die Geflüchteten z.B. für die Kindertagesstätte oder Schule vorlegen können.

Beitragsfrei mitversichert: Geflüchtete und ihre Kinder in der Privathaftpflicht

Geflüchtete und deren Kinder, die im Haushalt des Kunden der Alte Leipziger aufgenommen wurden oder denen anderweitig Wohnraum kostenlos zu Verfügung gestellt wurde, sind beitragsfrei mitversichert. Dabei ist es egal, ob eine Familienhaftplicht- oder eine Single-Haftpflichtpolice bei der Alte Leipziger abgeschlossen ist.

Schäden beim Gastgeber und Hunde inklusive

Sachschäden, die durch die Geflüchteten oder ihre Kinder am Eigentum des Versicherungsnehmers verursacht werden, z. B. am Mobiliar, sind bis 5.000 Euro mitversichert. Falls die Geflüchteten Hunde mitgebracht haben, sind Schäden, die sie verursachen, ebenfalls versichert. Es muss keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen. 

Kleidung und Habseligkeiten von Geflüchteten

Das, was die Flüchtenden und deren Kindern mit nach Deutschland bringen konnten also etwa Kleidung, Handy, ist in der Hausratversicherung von Kunden der Alte Leipziger bis 5.000 Euro pro Person gegen die versicherten Gefahren abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt auch unterwegs im Rahmen der so genannten „Außenversicherung“, die Bestandteil der Hausratpolice ist.

Gültigkeit und Voraussetzungen  

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten in der Wohnung in Deutschland und zunächst bis zum 31.12.2022. Er ist nicht auf bestimmte Nationalitäten oder Fluchtländer beschränkt.

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