Lebensversicherungsinfos nicht immer ausreichend verständlich

Foto: Policen Direkt
Henning Kühl, Policen Direkt

Besser, aber noch nicht gut genug: Die Verständlichkeit der jährlichen Kundeninfos über den Wert ihrer Lebensversicherung lässt einer Studie zufolge in Teilen immer noch zu wünschen übrig. Zwar haben die meisten Lebensversicherer die seit Juli 2018 geltenden Vorschriften umgesetzt und liefern in ihren Kunden-Schreiben inzwischen die vorgeschriebenen Informationen, wie aus einer Auswertung von Policen Direkt hervorgeht. "Der Umfang der Dokumente ist inzwischen überwiegend völlig ausreichend", erläuterte Henning Kühl, Chef-Versicherungsmathematiker von Policen Direkt.

„Allerdings sollten die erforderlichen Werte nicht nur vorhanden sein, sondern auch transparent und verständlich vorliegen.“ Die Info ist wichtig, damit Sparer abschätzen können, was sie im Alter rausbekommen. „Nur wer weiß, was sein Vertrag heute wert ist, was er jetzt und später damit sicher erzielen kann, und die ihm zur Verfügung stehenden Alternativen kennt, kann eine bewusste Entscheidung über seine Lebensversicherung treffen“, sagte Kühl.

In Teilen liegt die Darstellung im Ermessen der Versicherer. Das gilt den Angaben zufolge zum Beispiel für die Höhe der Bewertungsreserven, die Teil der Gesamtverzinsung sind, oder für die Darstellung der Überschüsse von Zusatzversicherungen im Vertrag. In diesen Fällen sind die Angaben nach Meinung von Policen Direkt oft nicht ausreichend transparent und verständlich.

Policen Direkt kauft bestehende Verträge von Versicherten und führt sie weiter. Rund 12.000 Policen hat die Firma im Bestand, für die die Info-Schreiben – sogenannte Standmitteilungen – ausgewertet wurden. Insgesamt erfüllten demnach 70 von 74 untersuchten Assekuranzen die gesetzlichen Mindestanforderungen für alle untersuchten Verträge vollständig. Ausgewertet wurden die Kundeninfos für klassische Kapitallebensversicherungen.

Verpflichtend sind Angaben über die Leistung im Todesfall sowie die Summe, die nach unveränderter Fortführung des Vertrages bei dessen Ablauf gezahlt wird. Genannt werden muss auch der Betrag, den Versicherte bei Verzicht auf Zahlung weiterer Beiträge erhalten würden, sowie der aktuelle Rückkaufswert des Vertrages. Darüber hinaus setzten 56 Assekuranzen sämtliche Info-Anforderungen der Finanzaufsicht Bafin zu den Bewertungsreserven um. 20 Lebensversicherer machten neben den Pflichtinformationen alle weiteren für die Transparenz notwendigen Angaben. (dpa-AFX)

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