Die Kraft der Kapitalmärkte

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Künftig braucht es auch in der bAV den Blick auf den gesamten Kapitalmarkt. Der Fokus ausschließlich auf Festverzinsliche ist zu wenig.

Magere 0,25 Prozent beträgt der Garantiezins von Lebensversicherungen seit dem 1. Januar 2022. Zu wenig für eine betriebliche Altersvorsorge mit 100-Prozent Beitragsgarantie. Die Beitragszusage mit Mindestleistung hat ihre Berechtigung verloren. Es gilt nun, die Kraft der Kapitalmärkte konsequent zu nutzen.

Die Covid-19-Pandemie hinterließ im vergangenen Jahr Spuren im Versicherungsgeschäft. Aber nicht in der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Hier vermeldeten die im GDV zusammengeschlossenen Versicherer ein Plus von 1,8 Prozent. Insgesamt kletterten die Bruttobeitragseinnahmen von 19,2 auf 19,5 Milliarden Euro. 1,8 Prozent klingen wenig. Fakt ist: Die bAV hat sich zu einem wichtigen Standbein für die Versicherer entwickelt hat. So verbuchte etwa der mittelständische Versicherer Canada Life einen Zuwachs von 26 Prozent. Und auch bei die Talanx-Tochter HDI hat sich das bAV-Geschäft sehr gut entwickelt: Laut Michael Rosch, Leiter Produkte bei HDI, gibt es im laufenden Geschäftsjahr über alle Vertriebszweige ein Plus von 25 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Zuwachsraten verwundern nicht, gerade weil viele Berufstätige der bAV eine immer größere Bedeutung zumessen. Im Ranking mit anderen Zusatzleistungen durch den Arbeitgeber belegen die bAV mit Zustimmungswerten von 80 Prozent und bKV mit Werten von 56 Prozent die ersten beiden Plätze, wie eine Studie der Continentale aus dem Jahr 2020 zeigt.  Was aber sämtliche Anbieter von Betriebsrenten besonders umtreiben dürfte, ist das Absenken des Garantiezinses. 

Zur Erinnerung: Am 1. Januar dieses Jahres wurde der Höchstrechnungszins von 0,9 auf 0,25 Prozent reduziert. Und das hat auch in der betrieblichen Altersvorsorge endgültig eine Zeitenwende eingeläutet. „Mit der Absenkung des Höchstrechnungszinses ist eine Garantie von 100 Prozent der Beiträge selbst bei sehr kostengünstigen Produkten mit üblicher Produktkalkulation auch für Lebensversicherer nicht mehr abbildbar – selbst ohne Ansatz von Abschluss- und Vertriebskosten“, sagt Gordon Diehr, Chief Operating Officer bei Liechtenstein Life Assurance. Über viele Jahre erfolgte die Durchführung der bAV in der Direktversicherung in Form der Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML). „Auf diesem Weg wurden überwiegend fondsgebundene Rentenversicherung im Zuge der Entgeltumwandlung vereinbart. Die Art der Zusage hat jedoch nun ihre Berechtigung verloren. An ihre Stelle tritt die Beitragsorientierte Leistungszusage, aus der sich für Versicherer und Vermittler neue Chancen ergeben“, sagt Diehr. Nach Aussagen von Michael Hoppstädter, Geschäftsführer des Pensionsberaters Longial, haben sich zum Jahreswechsel fast alle Anbieter aus der BZML zurückgezogen oder angekündigt, dies in naher Zukunft zu tun.“ Laut Hoppstädter bieten nur noch wenige Anbieter mehr als 90 Prozent Bruttobeitragsgarantie. 

Die Mehrheit der Anbieter garantiert 80 bis 90 Prozent der eingezahlten Beiträge. Einzelne Anbieter überlassen dem Arbeitgeber die Wahl, ein Garantieniveau zwischen 60 und 90 Prozent der eingezahlten Beiträge festzulegen. „Wer allein auf festverzinsliche Anleihen für möglichst umfassende Garantien setzt, bleibt ohne attraktive Ertragschancen“, sagt HDI Leben-Produkte-Leiter Rosch. Bestätigung kommt von Hoppstädter. Für ihn ist die Zeit hoher Garantiezinsen ebenso vorbei wie die Zeit der 100-prozentigen Bruttobeitragsgarantie. Er sieht aber in der Kraft der Kapitalmärkte für die Versorgungsberechtigten durchaus Chancen. „Bei geringeren Garantiezinsen und bei geringerem Niveau der Bruttobeitragsgarantien heißt das konkret, dass der Versicherer beziehungsweise die Pensionskasse anders am Kapitalmarkt anlegen kann, woraus sich durchaus Chancen auf höhere Versorgungsleistungen ergeben.“ 

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