Waldbrände: „Noch ist keine Anpassung der Versicherung notwendig“

Foto: Gothaer
Jan Droll, Produktmanager Waldversicherung, Gothaer Allgemeine.

Die Waldbrände im Osten Deutschlands haben jüngst zu Ausnahmesituationen geführt, mehrere Hundert Hektar Waldfläche wurden vom Feuer erfasst, Menschen mussten ihre Häuser verlassen. Auch im nordrhein-westfälischen Plettenberg ist am Montag auf einer Fläche von rund 30.000 Quadratmetern ein Feuer ausgebrochen. Die Feuerwehr ist dort weiter mit dem Löschen beschäftigt. Ein Kommentar von Jan Droll, Produktmanager Waldversicherung bei der Gothaer Allgemeine.

„Für die kommenden Jahrzehnte müssen wir von einem stetig steigenden Waldbrandrisiko für Deutschland ausgehen. Es gibt verschiedene Faktoren, die einen Waldbrand beeinflussen. Zum einen spielen anhaltende Dürren eine wichtige Rolle, aber auch die Kombination aus Bodenbewuchs, Totholzanteilen und Baumarten erhöhen die Gefahr. Pflanzen wie Kiefern kommen mit Trockenheit zwar gut klar, sind aber auch brandempfindlicher als andere Kulturen.

Nicht vergessen werden darf, dass Waldbrände zu 95 Prozent von Menschen verursacht werden. Neben Brandstiftung ist es vor allem Fahrlässigkeit, die zu Bränden führt. Daher ist es besonders wichtig, im Sommer sein Verhalten anzupassen. Weggeworfene Zigaretten, Grillen im Wald oder sogar offene Feuer sind daher verboten.

Die Schadensumme bei einem Waldbrand kann rasch in die Höhe schnellen: Wenn wir annehmen, dass die betroffenen Waldbestände im Durchschnitt einen Wert von rund 10.000 bis 15.000 Euro je Hektar haben, sind wir bei den jüngst gemeldeten 850 Hektar in Sachsen und Brandenburg bei einem Schaden von mehr als zehn Millionen Euro – und das nur am Baumbestand.

Als Versicherer verfolgen wir die wachsende Waldbrandgefahr in Folge des Klimawandels sehr aufmerksam. Eine Anpassung im Versicherungsumfang ist aus unserer Sicht aktuell noch nicht erforderlich. Wir müssen diese Gefahren aber im Blick behalten und Risiken neu bewerten. So könnte künftig in stark gefährdeten Gebieten der Nachweis von geeigneten Löschmöglichkeiten und Frühwarnsystemen verpflichtend werden. Dies könnte beispielsweise durch die Anlage von Löschwasserteichen oder Brandmeldevorrichtungen geschehen.“

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