
Urteil: Kein Unfallschutz außerhalb des Schulgeländes
Ein Schüler, der während der Pause den Schulhof verlässt und sich verletzt, hat keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Dies hat das Bundessozialgericht in Kassel in einem Urteil (Aktenzeichen B 2 U 20/20 R) bestätigt. Ein volljähriger Gymnasiast war in der Pause in …
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