Beraterregister: Bafin verzeichnet 5.000 Kundenbeschwerden

Zum 1. November 2012 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) das Beraterregister eingeführt, an das Anlageberater, Vertriebs- und Compliance-Beauftragte sowie Kundenbeschwerden durch die Finanzinstitute zu melden sind. Bisher wurden rund 5.000 Beschwerden erfasst.

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt am Main, Sitz der Wertpapieraufsicht/Asset Management

Wie Bafin-Sprecherin Anja Schuchardt Cash.-Online auf Anfrage mitteilte, hat die Finanzdienstleistungsaufsicht bis zum Ende des ersten Quartals 2013 insgesamt Anzeigen zu rund 176.000 Anlageberatern, 27.500 Vertriebsbeauftragten und 2.500 Compliance-Beauftragten erhalten. Vor Einführung des Beraterregisters war die Branche von etwa 300.000 meldepflichtigen Personen ausgegangen.

In dem von Branchenmitgliedern kritisierten Beraterregister sind im gleichen Zeitraum rund 5.000 Kundenbeschwerden erfasst worden. Laut der Bafin-Sprecherin beziehen sich die Beschwerden typischerweise auf Sachverhalte, die der Kunde als „Falschberatung“ einstuft, wie beispielsweise mangelhafte Risikoaufklärung oder irreführende Produktdarstellung.

Bafin untersucht Vorwürfe der „Falschberatung“

Die Bafin habe demnach damit begonnen, die Beschwerden im Beraterregister auf Auffälligkeiten hin zu untersuchen. Soweit sich dabei erste Häufungen von Beschwerdeanzeigen ergaben, hätten Bafin-Aufseher die betroffenen Filialen besucht und Vor-Ort-Interviews mit dem Vertriebspersonal durchgeführt. In Einzelfällen habe sich gezeigt, dass sich Anlageempfehlungen an Vertriebsvorgaben orientierten. Die Bafin werde diesen ersten Eindruck kontinuierlich weiterverfolgen.

Von den Sanktionsmöglichkeiten, wie etwa Verwarnungen auszusprechen oder den Einsatz von Mitarbeitern zu untersagen, habe die Bafin bisher keinen Gebrauch machen müssen, so Bafin-Sprecherin Schuchardt. (jb)

Foto: Bafin

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Comments
Inline Feedbacks
View all comments