BCA AG bringt Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Um in der seit Anfang des Jahres strenger regulierten Welt der Finanzprodukte auch im Bezug auf Haftung abgesichert zu sein, bietet die BCA AG, Oberursel, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung an.

Dr. Jutta Krienke, BCA
Dr. Jutta Krienke: “Mit unserer neuartigen VSH erhalten freie Finanzvermittler den Versicherungsschutz, den sie unbedingt brauchen.”

Neben vielen anderen Regelungen muss jeder Finanzdienstleister eine Berufshaftpflicht- bzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) nachweisen.

Das gilt für Versicherungsvermittler gemäß Paragraf 34d GewO schon seit einigen Jahren. Wer aber eine Paragraf-34f-Erlaubnis für die Beratung von Finanzanlagen hat oder gar mehrere dieser Bereiche gleichzeitig abdeckt, benötigt ab sofort eine VSH als Pflichtversicherung.

Kommen dann noch Tätigkeiten hinzu, die zwar nicht versichert sein müssen, jedoch im Haftungsfall bis zur Existenzbedrohung führen können, wie die Vermittlung von Finanzdienstleistungen gemäß Paragraf 34c GewO, die Tätigkeit als Immobilienmakler oder als Finanzplaner, sollte auch dieser Fall ausreichend haftpflichtversichert sein.

VSH nach Belieben kombinierbar

Die neue modulare VSH der BCA – ohne Umsatzbegrenzung – bietet daher verschiedene, frei kombinierbare Tarif-Bausteine (Pflicht-, Erweiterungs- und Zusatzbausteine) an, ausgerichtet am Vermittlerprofil. Damit wird ausschließlich die jeweils maßgeschneiderte, weltweit geltende Deckung zum richtigen Preis angeboten. Versicherungssummen bis 3 Millionen Euro sind möglich, wobei die gesetzliche Mindestversicherungssumme von 1,23 Millionen Euro zu beachten ist.

Zahlreiche Möglichkeiten zur Deckungserweiterung sind frei wählbar. Für kleinere Umsätze gibt es attraktive Nachlässe bis 80 Prozent – z.B. bei einem Dreijahresvertrag im ersten Versicherungsjahr oder auf die Tätigkeit als Immobilienmakler bei Abschluss einer Pflichtversicherung. Im Schadenfall erfolgt in der Regel keine Beitragsanpassung. Die Honorarberatung ist in der VSH eingeschlossen. Für BCA-Partner gibt es Sonderkonditionen.

„Mit unserer neuartigen VSH erhalten freie Finanzvermittler den Versicherungsschutz, den sie unbedingt brauchen und der individuell auf den einzelnen abgestimmt werden kann“, erläutert BCA-Vorständin Dr. Jutta Krienke. Die BCA erfülle damit berechtigte Wünsche ihrer Partnerinnen und Partner, die an das Unternehmen gerichtet wurden. Im Haftungsdach der BCA-Tochter „Bank für Vermögen“ sei der Beitrag für die VSH bereits enthalten. Viele Versicherungsvermittler würden diese Kombination bevorzugen. (fm)

Foto: BCA

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