Infinus-Prozess: Verteidiger wollen 22.000 Anleger als Zeugen hören

Die Verteidigung im Infinus-Prozess am Landgericht Dresden hat beantragt, alle in der Anklage aufgelisteten Anleger in den Zeugenstand zu rufen. Das geht aus einem Bericht des Dresdener Nachrichtenportals „Tag 24“ hervor.

Infinus
Die Verteidiger im Infinus-Prozess wollen 22.000 Anleger als Zeugen hören.

Im Betrugsverfahren um die Dresdener Infinus-Gruppe haben die Verteidiger beantragt, die 22.000 in der Anklage erwähnten Anleger als Zeugen im Prozess zu hören. Das berichtet das Nachrichtenportal Tag 24.

Die Befragung solle belegen, dass insbesondere „Kurzzeitanleger“ sich für Renditen interessiert hätten, nicht aber für das „Konzept Infinus„. Zudem hätten sie weder Prospekte noch Unterlagen gelesen oder die Tragfähigkeit der Anlage hinterfragt.

Entscheidung über Antrag steht noch aus

Nach Ansicht der Verteidiger seien diese Infinus-Anleger daher auch nicht betrogen worden. Der vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats nahm den Antrag entgegen. Eine Entscheidung steht noch aus.

Die Anklage gegen den Infinus-Gründer sowie fünf weitere Manager der Infinus-Gruppe lautet auf „bandenmäßigen Betrug in besonders schwerem Fall“ und Kapitalanlagebetrug. Demnach haben sie ein Schneeballsystem betrieben und etwa 22.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von rund 312 Millionen Euro betrogen. (jb)

Foto: Shutterstock

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