Filmfonds: Prozessauftakt gegen Victory-Media-Chef

Der Initiator der Victory-Medienfonds, Franz Landerer, muss sich vor dem Landgericht Augsburg verantworten. Ihm werden Veruntreuung von Anlegergeldern, Betrug und Steuerhinterziehung vorgeworfen. Die Anklage wegen Untreue wurde nach Auskunft des Gerichts nur zum Teil zugelassen, berichtet das „Handelsblatt“. Mit der Verkündung des Urteils werde im September gerechnet.

justiceVictory-Chef Landerer soll bewusst eine falsche Steuererklärung für einen Fonds für das Jahr 2001 abgegeben haben, sagte die Münchener Anwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil & Kollegen dem Handelsblatt. Das soll 2003 passiert sein. Darüber hinaus soll der Victory-Chef Gelder zwischen einzelnen Fonds verschoben haben. Zwischenzeitlich sei außerdem das Steuerkonzept für mehrere Victory-Fonds geplatzt, sodass Anlegern Steuernachzahlungen drohen, heißt es in dem Bericht weiter. Mattil & Kollegen vertreten nach eigenen Angaben rund 100 Geschädigte gegen Victory.

Victory Media zählt zu den ältesten Initiatoren von Filmfonds. Seit 1994 legte das Emissionshaus Beteiligungen mit einem Volumen von insgesamt 350 Millionen Euro auf. Bis Ende 2004 wurden insgesamt nur 24 Prozent des investierten Kapitals durch Ausschüttungen zurückgeführt, wie die Leistungsbilanzanalyse des zur Cash. Medien AG gehörenden Deutschen Finanzdienstleistungs-Informationszentrum (DFI) im Herbst 2005 ergab. Die Analysten bewerteten die Leistungsbilanz als „schwach“ (zwei von sechs möglichen Sternen).

2006 meldete die Dachgesellschaft des Filmfonds-Initiators, Victory Media AG, Insolvenz an. Das Unternehmen begründete den Insolvenzantrag auf der eigenen Homepage mit zwei verlorenen Prozessen, insbesondere gegen die EM.TV AG, Unterföhring, über sechs Millionen Euro. Die Staatsanwaltschaft Kempten bestätigte damals gegenüber cash-online, dass sie gegen Verantwortliche der Victory Media wegen des Verdachts auf Betrug, Untreue und Steuerhinterziehung ermittelt.

Medienfonds waren bis 2002 ein Absatzschlager unter den Steuersparmodellen im Segment geschlossener Fonds. Nachdem der Gesetzgeber den Beteiligungskonzepten die steuerlichen Vorteile aberkannt hat, rechnen sich die Geschäftsmodelle der Fonds für Investoren allerdings nicht mehr. Schlimmer noch: Die Finanzämter fordern mitunter Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang. Seit drei Jahren tobt deshalb ein Rechtsstreit an unterschiedlichen Fronten. (hb)

Foto: Shutterstock

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