Tüv-Süd-Mitarbeiter sollen intern S&K-Prüfung kritisiert haben

Im Ermittlungskomplex um millionenschwere Anlagebetrügereien beim Frankfurter Immobilienunternehmen S&K sind neue Vorwürfe gegen die Prüfgesellschaft Tüv Süd bekannt geworden.

BVK Produktpruefung
Nach Aussage des Tüv Süd hätte S&K nicht mit einem Tüv-Siegel werben dürfen.

Der Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ liegen interne Mails von Tüv-Mitarbeitern vor, die bereits Monate vor der großen S&K-Razzia im Februar 2013 vor Haftungsrisiken gewarnt haben sollen – ohne dass das Unternehmen dann darauf reagiert habe.

Der Tüv Süd hält dagegen an seiner Auffassung fest, dass sich sämtliche Beschäftigte rechtskonform verhalten hätten. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt aber weiterhin gegen Tüv-Mitarbeiter wegen des Verdachts der Beihilfe zum schweren Betrug.

S&K-Gruppe warb mit Tüv-Siegel

Die S&K-Gruppe hatte für ihre Immobilienzertifikate mit einem Tüv-Siegel geworben. Laut Staatsanwaltschaft hat der Tüv Süd rund 90.000 Euro Honorar für Dienstleistungen erhalten, deren Umfang umstritten ist.

Man habe lediglich im Rahmen eines internen Audits die Grundstücksgeschäfte anhand vorgelegter Dokumente erfasst und ausdrücklich kein Wertgutachten erstellt, wiederholte eine Sprecherin die bisherige Position des Tüv Süd. S&K hätte nicht mit einem Prüfsiegel öffentlich werben dürfen und habe den guten Ruf des Tüv Süd missbraucht. Zu den internen Mails äußerte sie sich nicht.

Laut „Wirtschaftswoche“ bezeichnete darin eine Tüv-Führungskraft bereits neun Monate vor der Razzia die Prüfung als „so dünn, dass es fast peinlich ist.“ Ein anderer Mitarbeiter habe im Mai 2012 gewarnt: „Wir laufen Gefahr, dass Anleger auf Tüv Süd vertrauen und uns am Ende verantwortlich machen, wenn der geschlossene Immobilienfonds Probleme hat!“

Erstes Urteil im Prozess gegen S&K-Verantwortliche gefallen

Die beiden S&K-Gründer sitzen zusammen mit drei mutmaßlichen Mittätern vor dem Landgericht Frankfurt. Die Anklage wirft den Männern schweren und bandenmäßigen Betrug vor, bei dem den getäuschten Anlegern ein Schaden von mindestens 240 Millionen Euro entstanden sei.

Sie sollen mit frisierten Gutachten den Wert ihres Immobilienbestandes hochgerechnet und bei Anlegern in einem Schneeballsystem Geld eingeworben haben. Ein erster Verantwortlicher wurde am Montag zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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