BSI will PRIIPs-Verschiebung

Der Sachwerteverband BSI fordert eine Verschiebung der Anwendung der EU-Verordnung über Basis-Informationsblätter für verpackte Anlageprodukte (PRIIPs). Grund: Hickhack auf EU-Ebene.

BSI-Hauptgeschäftsführer Eric Romba
BSI-Hauptgeschäftsführer Eric Romba: „Für unsere Mitglieder ist das PRIIPs-Verfahren enorm relevant.“

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments habe heute die „Level-2-Maßnahmen“ im PRIIPs-Verfahren abgelehnt, teilte der BSI mit. Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen sollte die sogenannte PRIIPs-Verordnung der EU konkretisiert werden.

„Damit schwindet nun jede Chance, bis zum 31. Dezember 2016 einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Verbraucher, die Unternehmen und die Aufsichtsbehörden zu schaffen. Für unsere Mitglieder ist das Verfahren enorm relevant. Statt mehr Klarheit zu bekommen, haben wir heute das Gegenteil erfahren“, kritisierte BSI-Hauptgeschäftsführer Eric Romba.

BSI fürchtet „Stagnation oder Wildwuchs“

Ohnehin sei der Zeitplan für die Kommission eng gesetzt. Selbst ein positives Votum hätte nichts an der knappen Dauer bis zum 31. Dezember 2016 geändert, so die Mitteilung. Ab diesem Tag müssten beim Vertrieb von verpackten Anlageprodukten an Privatanleger Basisinformationsblätter zur Verfügung gestellt werden, die den strengen Anforderungen des PRIIPs-Regimes Rechnung tragen. Für deutsche Publikums-AIF (alternative Investmentfonds), die wesentliche Anlegerinformationen einsetzen müssen, gelte eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2019.

„Die europäischen Institutionen müssen nun gemeinsam an einer Verschiebung arbeiten. Eine singuläre Anwendung der PRIIPs-Verordnung ohne weitere Konkretisierungen ist mit rechtsstaatlichen Grundsätzen völlig unvereinbar. Zu erwarten sind sonst Stagnation oder Wildwuchs. Beides schadet dem so wichtigen Regelungsziel, klare und vergleichbare Anlegerinformationen zu schaffen“, so Gero Gosslar, Leiter des BSI-Büros in Brüssel.

Streit der EU-Institutionen

Hintergrund: Die sogenannte PRIIPs-Verordnung wurde vom Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament beschlossen („Level 1“). Sie gilt ab Ende 2016 ohne weitere Umsetzung durch nationale Gesetzgeber in den Mitgliedstaaten. Die EU-Kommission wurde zur Konkretisierung durch weitere Rechtsakte ermächtigt („Level 2“).

Die Kommission hatte dies durch eine ergänzende Verordnung vom 30. Juni 2016 getan. Der EU-Rat und das EU-Parlament können innerhalb einer festgelegten Frist widersprechen. Das Parlament hat dies heute getan, der Rat will Mitte September über das weitere Vorgehen beraten. Kommt es zu keiner Verschiebung, gilt die PRIIPs-Verordnung unmittelbar und ohne weitere Konkretisierung ab dem 31. Dezember 2016, so der BSI. (sl)

Foto: BSI

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments