Universa optimiert Bedingungswerk

Die Universa Krankenversicherung a.G. verbessert zum 1. August 2011 ihre allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Die Anpassungen sollen nicht nur für Neukunden gelten, sondern auch für den Bestand.

Versicherung VertragBisher, so der Versicherer, konnten Leistungen aufgrund von Änderungen im Gesundheitswesen und des medizinischen Fortschritts in der täglichen Praxis vielfach nur nach entsprechender Kulanzprüfung übernommen werden.“Kunden haben damit einen konkreten Rechtsanspruch, den sie in ihren AVB nachlesen und sich darauf berufen können“, erklärt Abteilungs- und Projektleiter Thomas Oedinger. Die Umsetzung der 18 AVB-Verbesserungen erfolgt für den Bestand laut Mitteilung der Universa beitragsneutral. Das bestätigten auch unabhängige Treuhänder.

Mit den AVB-Verbesserungen will die Universa einen aktiven Beitrag zur Kundenbindung leisten. Verbesserungen und Klarstellungen in den AVB gab es beispielsweise bei Hospizleistungen, Anschlussheilbehandlungen, Fahrtkosten zur Dialyse, Schwangerschaftsabbruch, Terroranschlag, Schutzimpfungen, medizinischen Versorgungszentren sowie im Heil- und Hilfsmittelkatalog. Zudem wurden das Umstellungsrecht in Zusatztarife bei Eintritt der Versicherungspflicht sowie das Weiterführungsrecht bei Verlegung des Wohnsitzes ins außereuropäische Ausland konkretisiert. (te)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments