Analyse: BU-Schutz in 2015 schwerer zu bekommen

Neuverträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) könnten sich ab 1. Januar 2015 nicht nur verteuern, sondern auch nur noch einem deutlich kleineren Personenkreis zugänglich sein. Zu dieser Einschätzung kommt Albert Gottelt, Chefredakteur des 1A Verbraucherportals.

Die Aussichten auf einen BU-Abschluss könnten sich für Beschäftigte mit riskanten Berufen ab dem nächsten Jahr weiter eintrüben.

Für Personen mit riskanten Berufen, wie zum Beispiel Dachdecker oder Gerüstbauer, könnte es im kommenden Jahr kaum noch bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherungen geben, meint Experte Gottelt. „Auch Menschen, die mit leichten Vorerkrankungen bisher noch versichert wurden, könnten ab 2015 häufiger abgelehnt werden“, prognostiziert der Portal-Chef.

„Versicherer wollen Beitragsverhältnis möglichst günstig halten“

Gottelt führt die zu erwartende Entwicklung auf das neuen Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) zurück. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass der Höchstrechnungszins für Neuverträge von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinkt und dass Versicherte künftig nicht nur zu 75 Prozent, sondern zu 90 Prozent an den sogenannten Risikogewinnen der Versicherer beteiligt werden müssen.

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Für Gottelt stellen die Risikogewinne einen Knackpunkt dar. Sie entstehen, wenn der Versicherer mehr Beiträge einnimmt als er an Leistungen auszahlt. Kommt es jedoch zu einer umgekehrten Entwicklung, ergibt sich für den Versicherer ein Verlust, den dieser vollständig alleine zu tragen hätte, so Gottelt, während der Risikogewinn ab 2015 zu 90 Prozent dem Versicherten zugutekomme.

„Deshalb werden Versicherungen künftig noch penibler darauf achten, möglichst nur Menschen zu versichern, die mit möglichst geringer statistischer Wahrscheinlichkeit berufsunfähig werden, um das Beitragsverhältnis möglichst günstig zu halten“, resümiert der Finanzexperte.

Gottelt: BU-Policen zu vereinfachten Bedingungen abschließen

Gottelt rät daher allen Personen, die bisher keinen BU-Schutz haben, einen solchen abzuschließen. „Dies gilt ohnehin ganz unabhängig von den neuen Regelungen. Denn die BU zählt zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt“, betont der Chef des 1A Verbraucherportals.

Erleichternd für 2014 komme hinzu, so Gottelt weiter, dass einige Versicherer bis Jahresende BU-Policen zu vereinfachten Bedingungen und reduzierten Gesundheitsfragen anbieten. (lk)

Foto: Shutterstock

 

 

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