Die Krux des Maklers – BU-Absicherung von Gefahrenberufen

Es könnte so schön sein: Berufsunfähigkeitsrente (BU) bis 67 Jahre mit Top-Bedingungen, Beitrags- und Leistungsdynamik, Zahlung bei bereits sechsmonatiger Arbeitsunfähigkeit, Nachversicherungsgarantien. Alles machbar – nur eben nicht bei den so genannten Gefahrenberufen. Was kann der Makler tun?

Gastbeitrag von Claudia Möller, Finesurance

„Was kann der Makler tun, um einem Gerüstbauer oder Kunden in ähnlichem Beruf eine Lösung zu bieten?“

Menschen aus solchen Berufsgruppen stehen ziemlich dumm da bei ihrem Wunsch auf adäquate Absicherung. Wir Makler schauen indes nicht minder dumm aus der Wäsche: Klopft ein solcher Kunde bei uns an die Tür, denn was sollen wir ihm guten Gewissens auch anbieten?

Unbezahlbar trotz drittklassiger Bedingungen

Beispiel Gerüstbauer: Er müsste für eine BU (mit wohl gemerkt drittklassigen Bedingungen) circa zehn bis 14 Prozent seines Netto-Einkommens investieren. Nahezu unbezahlbar! Im Gegensatz dazu wären es bei einem gleichaltrigen Betriebswirt verschwindend geringe 1,5 bis zwei Prozent.

[article_line]

Ein Widerspruch in sich, da die Hauptursachen der Berufsunfähigkeit psychischen Ursachen zuzurechnen sind, die eher den Betriebswirt in Managerpositionen betreffen als den Gerüstbauer. Heißt: Die Beiträge für die vermeintlich günstigen Risiken werden immer günstiger, während die der Gefahrenberufe ins Utopische steigen, und das, obwohl diese gar nicht unbedingt die Hauptrisikogruppe darstellen.

Welche Alternativen stehen zur Auswahl?

Was kann der Makler nun tun, um einem Gerüstbauer oder Kunden in ähnlichem Beruf dennoch eine Lösung zu bieten? Aufgrund oben genannter Einstufungen ist eine optimale BU-Absicherung schier unmöglich.

Seite zwei: Folgende (theoretischen) Alternativen stehen weiter im Raum:

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
5 Comments
Inline Feedbacks
View all comments