VSAV erweitert VSH-Schutz für Vermittler

Der Netzwerkpartner der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) Conav Consulting hat die Deckung der Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) für VSAV-Mitglieder ausgeweitet.

Ralf W. Barth: „Verantwortungsvolle Vermittler, die ihre eigene berufliche und existenzielle Absicherung ernst nehmen, sollten Ihre Haftpflicht immer wieder durch einen VSH-Check prüfen lassen.“

VSAV-Mitglieder, die über den VSAV-Best-Netto-Tarif versichert sind, haben demnach ab sofort auch einen Versicherungsschutz hinsichtlich der Vermittlung von Experten in Bezug auf Lösungen wie Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Laut VSAV muss die VSH auf sich verändernde berufliche Betätigungsfelder und Werkzeuge zum Umsetzen der beruflichen Aufgaben eingehen.Die Bedingungen und der Deckungsumfang der VSH seien daher immer wieder anzupassen.

Regelmäßige Überprüfung des VSH-Schutzes

Die bisher schon übliche Absicherung durch die VSH von typischen Bürodienstleistungen von Beratern und Vermittlern, wie zum Beispiel die Entgegennahme und Weiterleitung von Anträgen ist demnach daher durch die neue Deckung hinsichtlich der Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten erweitert worden. Auch die Ordnung, Verwaltung und zur Verfügungsstellung von Versicherungsunterlagen über eine Online-Plattform gegen Gebühr wurde laut VSAV nun in die VSH-Absicherung der Mitglieder  mit aufgenommen.

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„Unser Best-Netto-Tarif ist schon einzigartig in der Branche, viel mehr als jetzt lässt sich zu diesen Prämien eigentlich kaum noch abdecken. Verantwortungsvolle Vermittler, die ihre eigene berufliche und existenzielle Absicherung ernst nehmen, sollten Ihre Haftpflicht immer wieder durch einen VSH-Check prüfen lassen“, meint VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. (jb)

Foto: VSAV

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